Ausländische Fahrzeuge
Wenn Sie nach Dänemark ziehen und ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen mitbringen, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Umzug hier anmelden. Haben Sie Fragen zum Fahren mit dänischen Kennzeichen im Ausland, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden im jeweiligen Land.
Das dänische Kraftfahrzeugamt prüft anhand verschiedener Kriterien, ob Sie eine Genehmigung zum Führen eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark erhalten können, darunter auch, ob Sie im zentralen Personenregister (CPR) registriert sind.
Ausgereist oder nicht im CPR registriert
Wenn Sie nicht mit einem Wohnsitz in Dänemark im CPR registriert sind und sich innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten weniger als 185 Tage in Dänemark aufhalten, können Sie ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führen, ohne dänische Zulassungssteuer zu zahlen.
Im CPR mit einer dänischen Adresse registriert
Wenn Sie im CPR mit einem Wohnsitz in Dänemark registriert sind, dürfen Sie in der Regel kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Dänemark führen.
Im CPR mit Wohnsitz im Ausland registriert
Wenn Sie im CPR mit einem Wohnsitz im Ausland registriert sind, kann es Situationen geben, in denen Sie eine Genehmigung zum Führen eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark erhalten können. Typischerweise handelt es sich dabei um Situationen, in denen Sie sich vorübergehend in Dänemark aufhalten. Dies kann beispielsweise aufgrund einer Beschäftigung oder eines Studiums in Dänemark der Fall sein. Es kann auch sein, dass Sie als Däne hauptsächlich im Ausland leben, weil Sie Rentner sind oder arbeiten, und in den Ferien und an freien Tagen direkt zwischen der Grenze und Ihrem Wohnsitz in Dänemark pendeln möchten.
Bei der Beurteilung, ob Sie eine Genehmigung zum Führen eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark erhalten können, berücksichtigen wir verschiedene Kriterien, die von Ihrer konkreten Situation abhängen.
Wir berücksichtigen unter anderem Folgendes:
- Haben Sie einen Wohnsitz in Ihrem Heimatland behalten?
- Was ist der Zweck Ihres Aufenthalts in Dänemark?
- Wie lange planen Sie, in Dänemark zu bleiben?
- Wie oft kehren Sie in Ihr Heimatland zurück?
- Haben Sie einen Lebenspartner/Ehepartner und Kinder in Dänemark oder in Ihrem Heimatland?
Beantragung einer Genehmigung zum Führen eines Fahrzeugs mit ausländischen Kennzeichen in Dänemark
Sie beantragen eine Genehmigung für Privatfahrten mit einem ausländischen Fahrzeug in Dänemark, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kostet 400 DKK.
Privatfahrten mit ausländischen Kennzeichen
Zusammen mit Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Kopie der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
- Ihren Arbeitsvertrag oder Studienvertrag oder Ausbildungsvertrag
Darüber hinaus kann es relevant sein, Folgendes einzureichen:
- Ihre aktuelle Meldebescheinigung, ausgestellt von der Behörde Ihres Heimatlandes
- Eine Heiratsurkunde
- Eine Geburtsurkunde für eventuelle Kinder.
Wenn Sie eine Genehmigung für Fahrten direkt zwischen der Grenze und Ihrem Wohnsitz beantragen, müssen Sie keine Bearbeitungsgebühr entrichten.
Personen, die vom dänischen Staat entsandt sind, müssen diese Genehmigung für Fahrten in Dänemark mit ausländischem Kennzeichen nicht beantragen, wenn sie nicht gemäß dem dänischen CPR-Gesetz (CPR-loven) als ausgereist registriert sind.
Wenn Sie von den Färöern oder Grönland stammen, können Sie eine Befreiung von der Zulassungssteuer beantragen, wenn Sie sich für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 3 Jahren in Dänemark aufhalten. Sie müssen Ihr Fahrzeug bei der Einreise nach Dänemark mitbringen.
So beantragen Sie die Befreiung von der Zulassungssteuer
Digital
Füllen Sie das Formular 21.033 (Afgiftsfritagelse / Kvartalsafgift (Steuerbefreiung / vierteljährliche Steuer) - nur auf Englisch) aus und reichen Sie es zusammen mit den unten aufgeführten Dokumenten ein:
- Meldebescheinigung (Bopælsattest)), aus der hervorgeht, dass Sie innerhalb der letzten 12 Jahre mindestens 5 Jahre auf den Färöern oder Grönland gewohnt haben.
- Einen Arbeits- oder Studienvertrag, aus dem hervorgeht, wie lange Sie sich in Dänemark aufhalten werden.
- Kopie der färöischen oder grönländischen Zulassungsbescheinigung des Kraftfahrzeugs.
- Untersuchungsbericht einer dänischen Kfz-Prüfstelle, bei der das Fahrzeug einer erweiterten Zulassungsprüfung unterzogen wurde.
- Nachweis, dass das Fahrzeug als Umzugsgut mitgebracht wurde. Weitere Informationen über Umzugsgut (nur auf Dänisch) finden Sie auf der Website des dänischen Zollverwaltungsamtes.
Post
Sie können die Dokumente aus der obigen Liste auch per Post schicken an:
Motorstyrelsen
Nykøbingvej 76, Bygning 45
4990 Sakskøbing, Dänemark
Grundsätzlich dürfen Sie nicht ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Dänemark führen, wenn Ihr Wohnsitz in Dänemark ist.
Sie dürfen aber mit einem Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichenschildern in einem begrenzten Zeitraum fahren, wenn Sie:
- ein Fahrzeug in einer ausländischen Kfz-Werkstatt geliehen haben, weil Ihr eigenes Fahrzeug im Ausland gewartet wird
- die Sonderausstattung eines Fahrzeugs testen oder ein im Ausland registriertes Fahrzeug Probe fahren möchten (bitte beachten Sie: Die Probefahrt muss erwerbsmässig stattfinden. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Privatleute, die Fahrzeuge Probe fahren möchten).
In den genannten Fällen müssen Sie das Dänischen Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) mit diesem Formular informieren (in englischer Sprache), bevor Sie die dänische Grenze passieren (momentan nur in dänischer Sprache verfügbar).
Mehr über die Nutzung eines ausländischen Fahrzeugs in Dänemark (rechtliche Hinweise in dänischer Sprache)
Wenn Sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichenschildern nach Dänemark einführen, müssen Sie dies dem Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) mitteilen, bevor Sie die Grenze überqueren.
- Füllen Sie dieses Formular (in englischer Sprache) aus.
- Melden Sie das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen an.
Mehr erfahren: Fahrzeug nach Dänemark einführen
Fahrzeugprüfstelle (synshal) finden (dänische Seite - bitte Postleitzahl eingeben)
Wenn Sie in Dänemark wohnen und mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug durch Dänemark fahren möchten (Transitfahrt), müssen Sie zunächst eine Genehmigung für die Fahrt (Transitgenehmigung) beantragen.
Sie benötigen eine Genehmigung für jede Fahrt, die Sie durch Dänemark unternehmen möchten, z. B. eine Hin- und eine Rückfahrt.
Die Genehmigung beantragen Sie, indem Sie das Formular 21.072 ausfüllen und an das dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) senden.
Formular 21.072 ausfüllen und einsenden (nur auf Dänisch)
Wenn Sie in einem ausländischen Unternehmen in einem anderen EU-/EWR-Staat angestellt sind oder wenn Sie selbstständig sind und sich in einem anderen EU-Staat niedergelassen haben oder arbeiten, können Sie beantragen, von der Zahlung der Zulassungssteuer befreit zu werden.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit dem Auto beruflich öfter im Ausland unterwegs sind als in Dänemark.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dänemark haben, dürfen Sie erst dann einen im Ausland zugelassenen Firmenwagen fahren, wenn Sie vom Dänischen Kraftfahrzeugamt von der Zahlung der Zulassungssteuer befreit sind.
Sie können den Antrag elektronisch oder auf dem Postweg stellen.
Elektronisch:
Senden Sie die Unterlagen über das Selbsteingabeverfahren (TastSelv) ein. Wählen Sie dazu Kontakt (Kontakt) - Skriv til os (Schreiben Sie uns) - Bil og motor (Kraftfahrzeuge) - Import og eksport (udland) (Import und Export (Ausland)) - Biler fra udlandet (Kraftfahrzeuge aus dem Ausland).
Auf dem Postweg:
Senden Sie die Unterlagen an Motorstyrelsen, Nykøbingvej 76, Bygning 45, DK-4990 Sakskøbing.
Folgende Unterlagen sind einzusenden:
- 21.022 B Udenlandsk firmabil (Firmenwagen) (in dänischer Sprache)
- Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug ein ausländischer Firmenwagen ist, der in einem Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 183 Tage außerhalb Dänemarks gewerblich genutzt wird oder die meisten Kilometer gewerblich außerhalb Dänemarks unterwegs ist (Sind Sie angestellt, muss Ihr Arbeitgeber die Erklärung erstellen.)
Siehe Beispiel einer Erklärung für einen Mitarbeiter (auf Englisch).
Siehe Beispiel einer Erklärung für einen Arbeitgeber (auf Englisch). - Kopie Ihres Anstellungsvertrags. Sind Sie selbstständig, müssen Sie einen Nachweis dafür, dass Sie ein Unternehmen im Ausland haben, erbringen.
- Kopie der Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung und ein eventueller Leasingvertrag, aus dem die Fahrgestellnummer oder das amtliche Kennzeichen hervorgeht
In zwei Fällen können Sie die Zahlung der Zulassungssteuer in Raten beantragen:
- Sie sind Ausländer und halten sich für einen begrenzten Zeitraum von mehr als 185 Tagen in Dänemark auf.
- Sie haben einen ausländischen Firmenwagen, der entweder innerhalb von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Dänemark geschäftlich genutzt wird oder der den größten Teil seiner Kilometer in Dänemark geschäftlich genutzt wird.
Es ist zu beachten, dass besondere Regeln gelten, wenn das Fahrzeug in einem Drittland (außerhalb der EU) zugelassen ist. Die Regeln sind unten aufgeführt.
So beantragen Sie die vierteljährliche Steuer
- Wenn Sie sich als Ausländer für einen begrenzten Zeitraum von mehr als 185 Tagen in Dänemark aufhalten, müssen Sie das Formular 21.033 EN Quarterly tax (Vierteljährliche Steuer) verwenden. Reichen Sie die nachstehenden Dokumente zusammen mit dem Formular ein:
- Eine Kopie der ausländischen Zulassungsbescheinigung (Kraftfahrzeugschein).
- Einen Arbeits- oder Studienvertrag, aus dem hervorgeht, wie lange Sie sich in Dänemark aufhalten werden.
- Prüfunterlagen einer dänischen Kfz-Prüfstelle - Hauptuntersuchung zwecks Einfuhr (toldsyn).
- Informationen zu Mehrwertsteuer und Zollbesteuerung, wenn das Fahrzeug aus einem Drittland (außerhalb der EU) eingeführt wird. Anwendung findet entweder eine Zollerklärung mit Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Umzugsgut oder eine Zollerklärung, bei der Zölle und Mehrwertsteuer für das Fahrzeug entrichtet wurden. Wir können Ihren Antrag nicht bearbeiten, wenn uns keine Zollerklärung vorliegt. Erfahren Sie mehr über die Regeln für Zölle und Abgaben bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land unter Wenn Sie nach Dänemark ziehen (nur auf Dänisch).
- Wenn Sie einen ausländischen Firmenwagen haben, der entweder innerhalb von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Dänemark geschäftlich genutzt wird oder der den größten Teil seiner Kilometer in Dänemark geschäftlich genutzt wird, müssen Sie das Formular 21.022 B Firmabiler (Firmenwagen) verwenden. Reichen Sie die nachstehenden Dokumente zusammen mit dem Formular ein.
- Eine Kopie der ausländischen Zulassungsbescheinigung (Kraftfahrzeugschein).
- Einen Nachweis, dass der Nutzer bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt ist, z. B. Arbeitsvertrag. Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie eine berufliche Tätigkeit im Ausland ausüben.
- Prüfunterlagen einer dänischen Kfz-Prüfstelle - Hauptuntersuchung zwecks Einfuhr (toldsyn).
- Wenn das Fahrzeug aus einem Drittland (außerhalb der EU) eingeführt wird, müssen Sie auch Informationen über die Zahlung von Mehrwertsteuer und Zoll vorlegen. Anwendung findet entweder eine Zollerklärung mit Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Umzugsgut oder eine Zollerklärung, bei der Zölle und Mehrwertsteuer für das Fahrzeug entrichtet wurden. Wir können Ihren Antrag nicht bearbeiten, wenn uns keine Zollerklärung vorliegt. Erfahren Sie mehr über die Regeln für Zölle und Abgaben bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land unter Wenn Sie nach Dänemark ziehen (nur auf Dänisch).
Elektronisch senden: Melden Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv an und wählen Sie Kontakt (Kontakt) > Skriv til os (Schreiben Sie uns) > Bil og motor (Kraftfahrzeuge) > Import og eksport (udland) (Import und Export (Ausland)) > Biler fra udlandet (Kraftfahrzeuge aus dem Ausland).
Mit der Post senden:
Motorstyrelsen
Nykøbingvej 76, Bygning 45
DK-4990 Sakskøbing