Ausfuhr von Fahrzeugen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aus Dänemark ausführen und bei der Zulassungsbehörde abmelden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Zulassungssteuer. Die Bearbeitungsdauer für die Bewertung Ihres Fahrzeugs beträgt ungefähr 9 Wochen.
Wir weisen daraufhin, dass Sie die Höhe der Exporterstattung erst beim Export des Fahrzeugs erfahren werden. Wenn Sie die Höhe der Exporterstattung schon vorher wissen möchten, können Sie einen Bindenden Vorbescheid beantragen.
Schätzung der Zulassungssteuer im Fahrzeugregister vornehmen
Folgen Sie den fünf Schritten unten, wenn Sie Ihr Auto exportieren und eine Exporterstattung beantragen möchten.
Ein Fahrzeug für den Export muss eine erweiterte Zulassungsprüfung (Zulassungs- und Zollprüfung) durchlaufen bei einer Prüfzentrum.
Die Zulassungsprüfung darf nicht mehr als 4 Wochen zurückliegen, wenn Sie die Fahrzeugbewertung beantragen.
Eine Liste der zugelassenen Fahrzeugprüfstellen (synshal) finden Sie auf fstyr.dk
Sie müssen die Bewertung Ihres Fahrzeugs 2 Wochen vor der Ausfuhr beir der dänischen Zulassungsbehörde (Motorregistret) beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Gebühr in Höhe von 2.250 DKK entrichten müssen. Sie werden aufgefordert, die Gebühr mit Karte zu bezahlen, wenn Sie um eine Bewertung bitten.
- Loggen Sie sich dazu bei der Zulassungsbehörde (Motorregistret) ein mit MitID
- Klicken Sie auf Motor (Fahrzeug) - Motorregistret (Zulassungsbehörde) - Registreringsafgift (Zulassungssteuer) - Anmod om værdifastsættelse (Fahrzeugbewertung beantragen) an
- Tragen Sie die Zulassungsbescheinigungscodes (RAK-koder) bzw. die Prüfziffer der Zulassungsbescheinigung ein
- Machen Sie die gewünschten Angaben und klicken Sie auf Godkend (Bestätigen)
- Sie erhalten eine Bestätigung, dass die Zahlung eingegangen ist. Drücken Sie Fortsæt (Weiter).
- Sie erhalten eine Quittung mit dem Aktenzeichen, das Sie nachstehend in Schritt 4 benötigen.
Sie können die Stornierung eines früheren Bewertungsantrags beantragen, wenn im Motorregister angezeigt wird, dass das Fahrzeug nicht angemeldet werden kann, weil bereits ein aktiver Antrag bearbeitet wird. Verwenden Sie dafür dieses Formular:
Stornierung eines früheren Bewertungsantrags (nur auf Dänisch)
Wenn Sie kein MitID haben oder von der digitalen Post befreit sind
Sie können den Antrag entweder digital oder per Post stellen.
Digital
- Gehen Sie zum Kontaktformular und klicken Sie auf Ohne Log-in
- Wählen Sie Kraftfahrzeuge → Ausführ von Fahrzeugen.
- Schreiben Sie eine Nachricht mit der Bitte um eine Bewertung
- Fügen Sie die Zulassungsbescheinigung und einen Eigentumsnachweis bei.
- Füllen Sie die Felder aus und klicken Sie auf Send.
Per Post
Senden Sie einen Brief mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung und einem Eigentumsnachweis an:
Dänisches Kraftfahrzeugamt
Nykøbingvej 76
Gebäude 45
4990 Sakskøbing
Dänemark
Bitte beachten Sie: Das dänische Kraftfahrzeugamt kann das Fahrzeug zur Besichtigung einladen. In der Regel erhalten Sie die Einladung innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung der Ausfuhrvergütung. Eine Besichtigung kann jedoch jederzeit verlangt werden.
Kennzeichenhändler finden (nur auf Dänisch, aber wenn Sie Ihre Postleitzahl eingeben, werden Ihnen die nächstgelegenen Stellen auf dem Bildschirm angezeigt).
Folgende Unterlagen sind als Belege einzusenden:
- Beleg dafür, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind, falls Sie nicht als Eigentümer bei der Zulassungsbehörde eingetragen sind. z. B. Verkaufsurkunde, Rechnung o. Ä.
- Verkaufsbeleg, falls das Fahrzeug in Zusammenhang mit der Ausfuhr verkauft worden ist, z. B. Kaufvereinbarung, Verkaufsurkunde oder Rechnung
- Beleg für die tatsächliche Ausfuhr des Fahrzeugs, z. B. Zulassung im Ausland, CMR-Frachtbrief oder Ausfuhranmeldung. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug spätestens drei Monate nach der Beantragung der Wertermittlung als ausgeführt nachgewiesen werden muss.
Als Teil der Ausfuhrdokumentation können Sie die Erklärung „Ausfuhr und Empfangsbestätigung für Kraftfahrzeuge“ verwenden. Sie können auch eine eigene Erklärung erstellen, sofern diese dieselben Angaben enthält wie die Erklärung des Dänischen Kraftfahrzeugamts.Bitte beachten Sie, dass die Erklärung nur als ergänzender Nachweis für die Ausfuhr des Fahrzeugs aus Dänemark gilt.
Mehr über die Anforderungen an die Belege erfahren Sie in unserem rechtlichen Leitfaden (auf Dänisch): I.A.1.6 Eksportgodtgørelse..
Senden Sie die Unterlagen an motorekspedition@motorst.dk. Schreiben Sie 'Eksport' (Export) und das Aktenzeichen von Ihrer Quittung auf den Unterlagen und in der Betreffzeile der E-Mail.
Den Bescheid erhalten Sie über das Selbsteingabeverfahren TastSelv Borger unter Meddelelser fra Motorregistret (Nachrichten der Zulassungsbehörde) oder im Meddelelsesarkivet (Nachrichtenarchiv) im Selbsteingabeverfahren für Unternehmen TastSelv Erhverv.
Wir überweisen die Rückerstattung der Zulassungssteuer auf Ihr NemKonto. Die Bearbeitung dauert etwa neun Wochen, nachdem wir die vollständige Dokumentation erhalten haben.
Die Dänische Steuerverwaltung (Skatteforvaltningen) kann eventuelle Schulden gegenüber öffentlichen Behörden vor der Auszahlung der Exporterstattung verrechnen.
Die Dänische Steuerverwaltung kann außerdem die Auszahlungsfrist bis zu sechs Monate aussetzen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Exporterstattung beantragt haben, wenn geprüft werden muss, ob Sie Schulden gegenüber dem Staat haben.
Der Betrag der Rückerstattung entspricht der Zulassungssteuer, die für eine Einfuhr desselben Fahrzeugs hätte gezahlt werden müssen, abzüglich 15 %.
Allerdings werden bei Pkws mindestens 8.500,- DKK abgezogen, bei Lieferwagen und Motorrädern mindestens 4.500,- DKK.
Eine Rückerstattung der Zulassungssteuer erfolgt nicht bei:
- Fahrzeugen, deren steuerliche Identität z. B. wegen Umbau nicht mehr existiert und die deshalb für eine Nutzung in Dänemark neu angemeldet werden müssten
- Fahrzeugen, die im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen beschädigt wurden und nicht unter Anwendung der Bestimmungen für steuerfreie Instandsetzung repariert werden können oder die nach einer Reparatur nicht von der Steuer befreit werden können. Es gibt keine Steuererstattung bei der Ausfuhr beschädigter Fahrzeuge
- Fahrzeugen, deren Erstzulassung länger als 35 Jahre zurückliegt
- Fahrzeugen, die aufgrund ihres Zustands nicht zugelassen werden können (z. B. Schäden, Wartungszustand usw.) und für die daher eine Überprüfung nicht in Frage kommt und deren Nutzung in Dänemark nicht zugelassen ist
Für Ausstattung, die nach Bezahlung der Zulassungssteuer eingebaut wurde, gibt es ebenfalls keine Rückerstattung. In diesem Fall wurde auch keine Zulassungssteuer für die Ausstattung bezahlt.
Sicherungsrecht am Fahrzeug
Das Dänische Kraftfahrzeugamt lehnt Ihren Antrag ab, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beantragung einer Exporterstattung laut Register für Pfandrechte an Fahrzeugen (Bilbogen) beliehen ist. Wenn das Fahrzeug laut Register für Pfandrechte an Fahrzeugen beliehen ist und wir deshalb Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie die Gebühr zurück.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen Weitere rechtliche Informationen finden Sie in unserem rechtlichen Leitfaden (auf Dänisch).