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Ausfuhr von Fahrzeugen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug aus Dänemark ausführen und bei der Zulassungsbehörde abmelden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Zulassungssteuer. Die Bearbeitungsdauer für die Bewertung Ihres Fahrzeugs beträgt ungefähr 9 Wochen.

Wir weisen daraufhin, dass Sie die Höhe der Exporterstattung erst beim Export des Fahrzeugs erfahren werden. Wenn Sie die Höhe der Exporterstattung schon vorher wissen möchten, können Sie einen Bindenden Vorbescheid beantragen.

 

Weitere rechtliche Informationen finden Sie in unserem rechtlichen Leitfaden (auf Dänisch). Besuchen Unsere juristischen Informationen Weitere rechtliche Informationen finden Sie in unserem rechtlichen Leitfaden (auf Dänisch).