Ausfuhr von Fahrzeugen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aus Dänemark ausführen und bei der Zulassungsbehörde abmelden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Zulassungssteuer. Die Bearbeitungsdauer für die Bewertung Ihres Fahrzeugs beträgt ungefähr 9 Wochen.
Wir weisen daraufhin, dass Sie die Höhe der Exporterstattung erst beim Export des Fahrzeugs erfahren werden. Wenn Sie die Höhe der Exporterstattung schon vorher wissen möchten, können Sie einen Bindenden Vorbescheid beantragen.
Schätzung der Zulassungssteuer im Fahrzeugregister vornehmen
1. Fahrzeug einer Zulassungsprüfung unterziehen
Ein Fahrzeug für den Export muss eine erweiterte Zulassungsprüfung (Zulassungs- und Zollprüfung) durchlaufen bei einer Prüfzentrum.
Die Zulassungsprüfung darf nicht mehr als 4 Wochen zurückliegen, wenn Sie die Fahrzeugbewertung beantragen.
Eine Liste der zugelassenen Fahrzeugprüfstellen (synshal) finden Sie auf fstyr.dk
2. Fahrzeugbewertung beantragen
Sie müssen die Bewertung Ihres Fahrzeugs 2 Wochen vor der Ausfuhr beir der dänischen Zulassungsbehörde (Motorregistret) beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Gebühr in Höhe von 2.250 DKK entrichten müssen. Sie werden aufgefordert, die Gebühr mit Karte zu bezahlen, wenn Sie um eine Bewertung bitten.
- Loggen Sie sich dazu bei der Zulassungsbehörde (Motorregistret) ein
- Klicken Sie auf Motor (Fahrzeug) - Motorregistret (Zulassungsbehörde) - Registreringsafgift (Zulassungssteuer) - Anmod om værdifastsættelse (Fahrzeugbewertung beantragen) an
- Tragen Sie die Zulassungsbescheinigungscodes (RAK-koder) bzw. die Prüfziffer der Zulassungsbescheinigung ein
- Machen Sie die gewünschten Angaben und klicken Sie auf Godkend (Bestätigen)
- Sie erhalten eine Bestätigung, dass die Zahlung eingegangen ist. Drücken Sie Fortsæt (Weiter).
- Sie erhalten eine Quittung mit dem Aktenzeichen, das Sie nachstehend in Schritt 4 benötigen.
Falls Sie keine MitID oder elektronische Signatur haben, müssen Sie die Rückerstattung der Zulassungssteuer beantragen, indem Sie das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) unter der Adresse motorekspedition@motorst.dk anschreiben. Fügen Sie eventuell das ausgefüllte Formular 21.044 (Antrag - Ausfuhr eines Fahrzeugs und Rückerstattung der Zulassungssteuer, in englischer Sprache) bei.
Formular 21.044 (Application - Export and refund of registration tax) (nur in englischer Sprache)
Wir weisen darauf hin, dass das Dänische Kraftfahrzeugamt berechtigt ist, die Untersuchung eines Fahrzeugs anzuordnen. Wenn die Untersuchung eines Fahrzeugs angeordnet wird, erhalten Sie als eingetragenes Unternehmen den Bescheid in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Antrag auf Exporterstattung
Das Dänische Kraftfahrzeugamt ist jedoch berechtigt, jederzeit die Untersuchung des Fahrzeugs eines Bürgers, eines nicht eingetragenen und eines eingetragenen Unternehmens anzuordnen.
3. Kennzeichenschilder bei einem Kennzeichenanbieter oder einer Zulassungsstelle zurückgeben
Zulassungsstellen (motorekspedition) in Dänemark
Kennzeichenhändler finden (dänische Seite - bitte Postleitzahl eingeben)
4. Unterlagen beim Dänischen Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) einreichen
Folgende Unterlagen sind als Belege einzusenden:
- Beleg dafür, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind, falls Sie nicht als Eigentümer bei der Zulassungsbehörde eingetragen sind. z. B. Verkaufsurkunde, Rechnung o. Ä.
- Verkaufsbeleg, falls das Fahrzeug in Zusammenhang mit der Ausfuhr verkauft worden ist, z. B. Kaufvereinbarung, Verkaufsurkunde oder Rechnung
- Beleg für die tatsächliche Ausfuhr des Fahrzeugs
Mehr über die Anforderungen an die Belege erfahren Sie in unserem rechtlichen Leitfaden (auf Dänisch): I.A.1.6 Eksportgodtgørelse..
Senden Sie die Unterlagen an motorekspedition@motorst.dk. Schreiben Sie 'Eksport' (Export) und das Aktenzeichen von Ihrer Quittung auf den Unterlagen und in der Betreffzeile der E-Mail.
Den Bescheid erhalten Sie über das Selbsteingabeverfahren TastSelv Borger unter Meddelelser fra Motorregistret (Nachrichten der Zulassungsbehörde) oder im Meddelelsesarkivet (Nachrichtenarchiv) im Selbsteingabeverfahren für Unternehmen TastSelv Erhverv.
5. Rückerstattung der Zulassungssteuer
Der entsprechende Betrag wird nach ungefähr 9 Wochen auf Ihr NemKonto eingezahlt.
Der Betrag der Rückerstattung entspricht der Zulassungssteuer, die für eine Einfuhr desselben Fahrzeugs hätte gezahlt werden müssen, abzüglich 15 %.
Allerdings werden bei Pkws mindestens 8.500,- DKK abgezogen, bei Lieferwagen und Motorrädern mindestens 4.500,- DKK.
Eine Rückerstattung der Zulassungssteuer erfolgt nicht bei:
- Fahrzeugen, deren steuerliche Identität z. B. wegen Umbau nicht mehr existiert und die deshalb für eine Nutzung in Dänemark neu angemeldet werden müssten
- Fahrzeugen, die im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen beschädigt wurden und nicht unter Anwendung der Bestimmungen für steuerfreie Instandsetzung repariert werden können oder die nach einer Reparatur nicht von der Steuer befreit werden können. Es gibt keine Steuererstattung bei der Ausfuhr beschädigter Fahrzeuge
- Fahrzeugen, deren Erstzulassung länger als 35 Jahre zurückliegt
- Fahrzeugen, die aufgrund ihres Zustands nicht zugelassen werden können (z. B. Schäden, Wartungszustand usw.) und für die daher eine Überprüfung nicht in Frage kommt und deren Nutzung in Dänemark nicht zugelassen ist
Für Ausstattung, die nach Bezahlung der Zulassungssteuer eingebaut wurde, gibt es ebenfalls keine Rückerstattung. In diesem Fall wurde auch keine Zulassungssteuer für die Ausstattung bezahlt.
Sicherungsrecht am Fahrzeug
Das Dänische Kraftfahrzeugamt lehnt Ihren Antrag ab, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beantragung einer Exporterstattung laut Register für Pfandrechte an Fahrzeugen (Bilbogen) beliehen ist. Wenn das Fahrzeug laut Register für Pfandrechte an Fahrzeugen beliehen ist und wir deshalb Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie die Gebühr zurück.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie in unserem rechtlichen Leitfaden (auf Dänisch). Besuchen Unsere juristischen Informationen Weitere rechtliche Informationen finden Sie in unserem rechtlichen Leitfaden (auf Dänisch).