Wenn Sie ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nach Dänemark mitbringen
Wenn Sie in Dänemark wohnen, dürfen Sie auf dänischen StraBen kein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen führen.
Wenn Sie nach Dänemark ziehen und ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen mitbringen, muss das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft in Dänemark mit dänischen Kennzeichen zugelassen werden. Sie müssen die dänische Zulassungssteuer zahlen.
Das Dänische Kraftfahrzeugamt berechnet die Zulassungs-steuer auf der Grundlage des Marktpreises des Fahrzeugs inklusive Zulassungssteuer. Diesen Preis vergleichen wir mit dem ursprünglichen Neupreis und dem Wertverlust des Fahrzeugs. Das Dänische Kraftfahrzeugamt setzt die Zulassungssteuer fest, nachdem Sie das Fahrzeug bei einer dänischen Prüfstelle vorgeführt und eine Wertbestimmung beim Kraftfahrzeugregister (Motorregistret) beantragt haben.
- Sie müssen das Fahrzeug für eine erweiterte Zulassungsprüfung (udvidet registreringssyn) bei einer dänischen Prüfstelle vorführen. Das Dänische Kraftfahrzeugamt muss das Fahrzeug in der Regel nicht sehen.
- Bitten Sie die Zulassungsbehörde um eine Wertbestimmung. Melden Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv Borger mit der MitID an. Wählen Sie Motor → Motorregistret → Registreringsafgift → Anmod om værdifastsættelse, füllen Sie die Bildschirmmasken aus, und drücken Sie auf Godkend.
Wenn Sie keine CPR-Nummer und keine NemID haben, müssen Sie eine E-Mail an motorekspedition@motorst.dk senden und darum bitten, das Fahrzeug zur Abgabenberichtigung anzumelden. Schreiben Sie in der E-Mail, dass das Fahrzeug ausländische Kennzeichen hat. - Sie erhalten den Bescheid des Dänischen Kraftfahrzeugamts über die Zulassungssteuer in TastSelv unter „Meddelelser fra Motorregistret“ (Mitteilungen vom Kraftfahrzeugregister). Wenn Sie keinen Zugang zu TastSelv haben, werden wir Ihnen den Bescheid und die Rechnung auf dem Postweg zusenden.
- Sie können das Fahrzeug jetzt bei einer der vier Zulassungsstellen des Dänischen Kraftfahrzeugamts oder bei einem Kennzeichenanbieter (Nummerpladeoperatør) anmelden und Kennzeichen käuflich erwerben. Ein Satz Kennzeichen kostet 1.180 DKK. Beim Dänischen Kraftfahrzeugamt werden für die persönliche Bedienung zusätzlich 200 DKK erhoben.
Wenn Sie Unterlagen an das Dänische Kraftfahrzeugamt senden, müssen Sie das Aktenzeichen angeben, das Sie bei der Erstellung des Antrags auf Wertermittlung im Kraftfahrzeugregister erhalten haben.
Sie können auch die Höhe der Zulassungssteuer selbst im Voraus berechnen.
Berechnen Sie die Zulassungssteuer im Kraftfahrzeug-register (Anleitung).
Sie können beantragen, die dänische Zulassungssteuer vierteljährlich zahlen zu dürfen, wenn Sie Ausländer sind (keine dänische Staatsbürgerschaft besitzen) und sich für einen begrenzten Zeitraum in Dänemark auflialten werden. Personen von den Färöern und Grönland gelten nicht als Ausländer.
Das Dänische Kraftfahrzeugamt setzt die Zulassungssteuer fest, nachdem Sie das Fahrzeug bei einer dänischen Prüfstelle vorgeführt und eine Wertbestimmung beim Kraftfahrzeugregister (Motorregistret) beantragt haben. Sie beantragen die Erlaubnis zur vierteljährlichen Zahlung der Zulassungssteuer, indem Sie das Formular „Kvartalsafgift“ (21.033) (vierteljährliche Zulassungssteuer) zusammen mit Folgendem an das Dänische Kraftfahrzeugamt senden:
- Eine Kopie der ausländischenZulassungsbescheinigung
- Einen Arbeits- oder Studienvertrag, aus dem hervorgeht, wie lange Sie sich in Dänemark auflialten werden.
Laden Sie das Formular 21.033 herunter (Quarterly tax)(auf Englisch)
Das Formular, die Zulassungsbescheinigung und der Vertrag sind entweder elektronisch über motorst.dk/contact oder per Post an folgende Adresse zu senden:
Motorstyrelsen
Nykøbingvej 76
Bygning 45
4990 Sakskøbing
Sie müssen die Zulassungssteuer ab dem Beginn des Quartals, in dem Ihr Fahrzeug in Dänemark zulassungsst-uerpflichtig wird, im Voraus bezahlen. Das Dänische Kraftfahrzeugamt entscheidet, ab wann ein Fahrzeug in Dänemark zulassungssteuerpflichtig wird.
Sie müssen Kfz-Gewichtssteuer oder Kfz-Ôkosteuer zahlen, wenn Ihr Fahrzeug in Dänemark zugelassen ist. Die Steuern hängen von der Art des Fahrzeugs ab.
Um ein Fahrzeug in Dänemark zuzulassen, müssen Sie zuerst eine Haftpflichtversicherung abschlieBen.
Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeugs sind, das in einem anderen EU-Land zugelassen wurde, müssen Sie keinen Zoll zahlen und können es mehrwertsteuerfrei nach Dänemark einführen, wenn es mehr als 6.000 km zurückgelegt hat und mehr als sechs Monate alt ist.
Für Fahrzeuge, die Sie aus Ländern auBerhalb der EU einführen, müssen normalerweise Zoll und Mehrwertsteuer entrichtet werden.
Sie müssen keine dänischen Kennzeichen haben und keine Zulassungssteuer zahlen, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten haben und z. B.:
- sich weniger als 185 Tage in Dänemark aufhalten und dann an Ihren ursprünglichen Wohnsitz zurückkehren.
- eine vorübergehende Beschäftigung in Dänemark ausüben. Die Frist beträgt sechs Monate.
Wenn Sie Zweifel daran haben, ob Sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen in Dänemark führen dürfen, können Sie das Dänische Kraftfahrzeugamt fragen, indem Sie das Formular 21.059 „Ansøgning om tilladelse til kørsel i Danmark med udenlandsk registreret køretøj (Antrag auf Erlaubnis zum Führen eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark) ausfüllen. Das Formular ist auch in englischer Sprache verfügbar (21.059 EN).
Laden Sie das Formular 21.059 herunter(auf Englisch)
Sie können das Formular auch verwenden, wenn Sie eine Genehmigung für das Führen eines Fahrzeugs in Dänemark mit ausländischen Kennzeichen beantragen möchten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 400 DKK.
Wenn Sie aus Ddnemark wegziehen und Ihr Fahrzeug mitnehmen, können Sie die Rickzahlung der Zulassungssteuer beantragen, wenn Sie die volle Zulassungssteuer bezahlt haben.
Überprifen Sie Ausführ von Fahrzeugen
Der Betrag entspricht der Zulassungssteuer, die bei einer Einfuhr desselben Fahrzeugs aus dem Ausland zu entrichten wdre – abzüglich 15 Prozent. Bei Personenkraftwagen werden jedoch mindestens 8.500 DKK und bei Lieferwagen und Motorrddern mindestens 4.500 DKK abgezogen.
Den Antrag stellen Sie, indem Sie das Fahrzeug direkt im Kraftfahrzeugregister des Ddnischen Kraftfahrzeugamts zur Ausfuhr anmelden oder indem Sie das Formular „Application – Export and refund of registration tax (21.044 EN)“ ausfüllen.
Laden Sie das Formular 21.044 herunter(auf Englisch)