Bindender Vorbescheid zur Zulassungssteuer
Wenn Sie die Höhe der Zulassungssteuer erfahren möchten, bevor Sie sich beispielsweise für die Einfuhr eines Fahrzeugs oder den Umbau eines Lieferwagens in einen Personenkraftwagen entscheiden, können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen bindenden Vorbescheid beantragen. Mit einem bindenden Vorbescheid erhalten Sie einen Nachweis darüber, wie hoch die Zulassungssteuer sein wird.
Ein bindender Vorbescheid kostet 500 DKK.
Wenn Sie sich beispielsweise für die Einfuhr oder Umbau eines Fahrzeugs entschieden haben, müssen Sie nicht unbedingt einen bindenden Vorbescheid beantragen. In einigen Fällen müssen Sie stattdessen eine Wertbestimmung beantragen.
Die Beantragung einer Wertbestimmung beim Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde ist kostenlos. Wenn Sie jedoch eine Ausfuhrerstattung beantragen, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr von 2.250 kr. zahlen.
Erfahren Sie mehr über bindende Vorbescheide und die Wertbestimmung
So erhalten Sie einen bindenden Vorbescheid
1. Sie beantragen einen bindenden Vorbescheid
Sie senden einen Antrag an das dänische Kraftfahrzeugamt.
Bearbeitungszeit: bis zu 3 Monate.
Sie senden einen Antrag an das dänische Kraftfahrzeugamt.
Bearbeitungszeit: bis zu 3 Monate.
Das dänische Kraftfahrzeugamt sendet Ihnen einen vorläufigen Bescheid eines bindenden Bescheids.
Anhörungszeitraum: 15 Tage
Während des Anhörungszeitraums können Sie Ihre Bemerkungen zu dem vorläufigen Bescheid einreichen.
Sie können Ihre Bemerkungen auf zwei Arten einreichen:
- Über „Besvar” (Antworten) in Digital Post (z. B. auf borger.dk oder in e-Boks)
- Indem Sie sich im Selbsteingabeverfahren TastSelv Borger anmelden und uns schreiben.
Das dänische Kraftfahrzeugamt sendet Ihnen einen Bescheid mit dem bindenden Vorbescheid.
Gültigkeit: 3 Monate
Ein bindender Vorbescheid, der eine Wertermittlung enthält, ist 3 Monate lang gültig, ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Bescheid erhalten haben.
Ein bindender Vorbescheid kostet 500 DKK.
Bindenden Vorbescheid beantragen (nur auf Englisch)
Fragen und Antworten zum bindenden Vorbescheid
Sie müssen nicht unbedingt einen bindenden Vorbescheid beantragen, wenn Sie die Zulassungssteuer im Voraus erfahren möchten. In einigen Situationen müssen Sie stattdessen eine Wertermittlung beim Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde beantragen. Grundsätzlich sollten Sie einen bindenden Vorbescheid beantragen, wenn Sie sich unsicher sind, während Sie eine Wertermittlung beantragen sollten, wenn Sie sich bereits entschieden haben.
Sowohl ein bindender Vorbescheid mit einer Wertermittlung als auch eine Wertermittlung im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde sind 3 Monate lang gültig.
| Bindender Vorbescheid – Beispiele | Wertbestimmung – Beispiele |
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Sie müssen einen bindenden Vorbescheid beantragen, wenn Sie die Zulassungssteuer erfahren möchten:
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Sie müssen eine Wertbestimmung in folgenden Fällen beantragen:
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| Bindender Vorbescheid | Wertbestimmung |
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Wertbestimmung im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde beantragen
- Melden Sie sich bei TastSelv oder E-tax for Businessess (nur auf Englisch) mit MitID an.
- Wählen Sie Motor – Motorregistret
- Wählen Sie Registreringsafgift (Zulassungssteuer) und dann Anmod om værdifastsættelse (Antrag auf Wertbestimmung)
- Füllen Sie die Bildschirmmasken aus und wählen Sie Godkend (Genehmigen)
- Sie können Ihre Quittung in Ihrem Nachrichtenarchiv (Meddelelsesarkiv) im Selbsteingabeverfahren TastSelv einsehen.
Siehe auch
Ein bindender Vorbescheid kostet 500 DKK.
Wenn Sie Ihren Antrag digital stellen, muss die Gebühr im digitalen Antragsformular bezahlt werden, bevor Sie es abschicken.
Ein bindender Vorbescheid, der eine Wertbestimmung enthält, ist 3 Monate ab Erhalt des bindenden Vorbescheids gültig.
Ein bindender Vorbescheid ohne Wertbestimmung ist 5 Jahre ab Erhalt des bindenden Vorbescheids gültig.
Wenn ein bindender Vorbescheid beispielsweise 3 Monate lang gültig ist, bedeutet dies, dass Sie uns innerhalb dieser 3 Monate mitteilen müssen, dass Sie den bindenden Vorbescheid in Anspruch nehmen möchten.
Die Gültigkeit erlischt jedoch, wenn vor Ablauf der Frist Änderungen an Gesetzen oder Verordnungen eintreten, die für den bindenden Vorbescheid von Bedeutung sind.
Ein bindender vorbescheid zur Zulassungssteuer erhalten Sie in der Regel innerhalb von 3 Monaten. Fehlen notwendige Informationen, die wir von Ihnen einholen müssen, kann es länger dauern.
In besonderen Fällen können wir die Bearbeitung des Antrags ablehnen, wenn die Frage nicht mit Sicherheit beantwortet werden kann oder wenn Informationen fehlen. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Gebühr zurück.
Sie müssen der Antragstellung auf eine verbindliche Auskunft eine Vollmacht beifügen, wenn eine der folgenden Situationen zutrifft:
- Wenn Sie als Vertreter einer Person oder eines Unternehmens handeln.
- Wenn das Fahrzeug in Dänemark zugelassen ist und Sie nicht der Eigentümer oder Halter sind.
Der im Fahrzeugregister eingetragene Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs muss die Vollmacht ausfüllen.
Vollmacht senden (nur auf Englisch)
Für die Beantragung eines bindenden Vorbescheids gelten unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Unterlagen. Erfahren Sie mehr dazu weiter unten.
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Zulassungssteuer bei der Einfuhr eines Fahrzeugs aus dem Ausland ist, können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen bindenden Vorbescheid beantragen.
Welche Unterlagen müssen dabei sein?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen.
- COC-Dokument, wenn das Fahrzeug zuvor noch nicht zugelassen war.
- Fotos des Fahrzeugs.
Hinweis
Wenn beim Fahrzeug bereits in einer dänischen Prüfstelle eine Hauptuntersuchung zwecks Einfuhr vorgenommen wurde, müssen Sie keinen bindenden Vorbescheid beantragen. Stattdessen müssen Sie beim Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde eine Wertbestimmung für das Fahrzeug beantragen. Beachten Sie, dass eine Hauptuntersuchung zwecks Einfuhr nur 4 Wochen lang gültig ist. Wenn Ihre Hauptuntersuchung zwecks Einfuhr abläuft, bevor Sie einen bindenden Vorbescheid erhalten haben, benötigen Sie eine neue.
Wertbestimmung im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde beantragen
- Melden Sie sich bei TastSelv oder E-tax for Businessess (nur auf Englisch) mit MitID an.
- Wählen Sie Motor – Motorregistret
- Wählen Sie Registreringsafgift (Zulassungssteuer) und dann Anmod om værdifastsættelse (Antrag auf Wertbestimmung)
- Füllen Sie die Bildschirmmasken aus und wählen Sie Godkend (Genehmigen)
- Sie können Ihre Quittung in Ihrem Nachrichtenarchiv (Meddelelsesarkiv) im Selbsteingabeverfahren TastSelv einsehen.
Wenn Sie zugezogen sind oder das Fahrzeug ausländische Kennzeichen hat, müssen Sie dies in Ihrem Antrag angeben.
Erfahren Sie mehr über Wertbestimmung beim Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde
5 Schritte zur Einfuhr eines Fahrzeugs (Punkt 3)
Oldtimerfahrzeuge (GPT)
Wenn Sie ein zukünftiges Oldtimerfahrzeug importieren möchten, kann das Dänische Kraftfahrzeugamt den Fahrzeugwert frühestens 3 Monate vor dem Zeitpunkt der Oldtimerzulassung festsetzen. Der Grund dafür ist, dass eine Wertfestsetzung drei Monate lang gültig ist. Das bedeutet, dass Sie zwar jederzeit einen Antrag auf eine verbindliche Auskunft stellen können, aber einen Vorschlag dazu frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Oldtimerstatus erhalten.
Neue Fahrzeuge
Bitte beachten Sie, dass für die Wertbestimmung eines neuen Fahrzeugs besondere Regeln gelten. Ein neues Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das weniger als 4 Jahre alt ist und weniger als 2.000 km gefahren wurde, es sei denn, das Fahrzeug weist Schäden oder Abnutzungsspuren auf, die einen Verkauf als fabrikneues Fahrzeug ausschließen.
Siehe auch
Über Einfuhr und Zulassungssteuern für Auto, Motorrad und Wohnmobil
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Ausfuhrerstattung bei der Ausfuhr eines Fahrzeugs ist, können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen bindenden Vorbescheid anfordern.
Welche Unterlagen müssen dabei sein?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen.
- Fotos des Fahrzeugs.
Hinweis
Wenn das Fahrzeug bereits in einer dänischen Prüfstelle einer Hauptuntersuchung zwecks Ausfuhr unterzogen wurde, können Sie die Ausfuhr des Fahrzeugs im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde beantragen. Wenn Sie die Ausfuhr im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde beantragen, wird Ihnen die Ausfuhrerstattung erst mitgeteilt, wenn das Fahrzeug ausgeführt wurde und das dänische Kraftfahrzeugamt die Unterlagen für die Ausfuhr genehmigt hat.
Wenn Sie die Ausfuhrerstattung vor der Ausfuhr des Fahrzeugs erfahren möchten und einen bindenden Vorbescheid beantragen, beachten Sie bitte, dass Ihre Hauptuntersuchung zwecks Ausfuhr wahrscheinlich abläuft, bevor Sie den bindenden Vorbescheid erhalten. Eine Hauptuntersuchung zwecks Ausfuhr ist nur 4 Wochen lang gültig. Wenn Ihre Hauptuntersuchung zwecks Ausfuhr abgelaufen ist, wenn Sie das Fahrzeug ausführen möchten, benötigen Sie eine neue.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Rückerstattung der Zulassungssteuer für Fahrzeuge erhalten können, die:
- nach einem Umbau oder Ähnlichem ihre steuerliche Identität verloren haben (ID-Verlust) und für die erneut Steuern zu entrichten sind, wenn das Fahrzeug in Dänemark genutzt werden soll.
- unfallbeschädigt sind und nicht im Rahmen der Vorschriften für steuerfreien Wiederaufbau wiederhergestellt werden können oder nach der Reparatur nicht von der Steuer befreit werden können. Sie können keine Erstattung für die Ausfuhr eines beschädigten Fahrzeugs erhalten.
- älter als 35 Jahre sind, gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung (Oldtimer).
- nicht in einem zulassungsfähigen Zustand sind (z. B. aufgrund von Schäden und Wartungszustand) und daher nicht für den Verkehr in Dänemark zugelassen werden können.
Sie können keine Ausfuhrerstattung für Ausstattung erhalten, die nach Zahlung der Zulassungssteuer für das Fahrzeug eingebaut wurde. Für nachträglich eingebaute Ausstattung wurde nämlich keine Zulassungssteuer gezahlt.
Wenn das Fahrzeug mit einem Pfandrecht belastet ist
Das dänische Kraftfahrzeugamt lehnt Ihren Antrag auf Ausfuhr eines Fahrzeugs ab, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ausfuhrerstattung laut Register für Pfandrechte an Fahrzeugen beliehen ist. Wenn das Fahrzeug laut Register für Pfandrechte an Fahrzeugen beliehen ist und wir deshalb Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie die Gebühr für den bindenden Vorbescheid zurück.
Siehe auch
Über Ausfuhr und Zulassungssteuern für Auto, Motorrad und Wohnmobil
Umbau und Reparatur von Motorrädern und Autos(nur auf Dänisch)
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Zulassungssteuer ist, wenn Sie ein Wohnmobil einführen oder einen Lieferwagen zu einem Wohnmobil umbauen, können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen bindenden Vorbescheid beantragen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr eines Wohnmobils vorzulegen
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen
- 5 Fotos des Fahrzeugs von außen (rechte Seite, linke Seite, von vorne, von hinten, gesamte Dachfläche)
- Foto der Schlafplätze im Fahrzeug
- Fotos der Küchen-, Bad- und Toiletteneinrichtungen
- Fotos der übrigen Wohnbereiche sowie der Fahrerkabine.
Welche Unterlagen sind beim Umbau eines Lieferwagens zu einem Wohnmobil vorzulegen?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen
- 5 Fotos des Fahrzeugs von außen (rechte Seite, linke Seite, von vorne, von hinten, gesamte Dachfläche)
- Übersichtszeichnung der Einrichtung mit Angabe oder Beschreibung der Schlafplätze und ggf. der Küchen-, Bad- und Toiletteneinrichtungen, sofern diese eingerichtet werden
- Voraussichtliches Budget für den Umbau des Wohnmobilteils.
Hinweis
Wenn Sie einen Lieferwagen zu einem Wohnmobil umbauen, sollten Sie beachten, dass die zuvor für den Lieferwagen entrichtete Zulassungssteuer verloren geht. Es erfolgt keine Verrechnung der Lieferwagensteuer (varebilsafgift), wenn das Fahrzeug als Wohnmobil umgemeldet wird.
Oft kann es vorteilhafter sein, einen Lieferwagen als Personenkraftwagen für den privaten Gebrauch umzumelden. Dies setzt jedoch voraus, dass das Fahrzeug in einer dänischen Prüfstelle als Personenkraftwagen für den privaten Gebrauch geprüft und zugelassen werden kann.
Wenn ein Lieferwagen auf einen Personenkraftwagen für den privaten Gebrauch umgemeldet wird, erfolgt eine Verrechnung der Lieferwagensteuer. Bei der Ummeldung auf einen Personenkraftwagen für den privaten Gebrauch gibt es keine Anforderungen an die Innenausstattung des Fahrzeugs.
Es ist ratsam, einen bindenden Vorbescheid mit zwei Berechnungen zu beantragen: eine als Wohnmobil und eine als Personenkraftwagen für den privaten Gebrauch.
Wenn Sie die beiden Berechnungen erhalten haben, können Sie anschließend entscheiden, ob Sie den Lieferwagen zu einem Wohnmobil umbauen oder ihn als Personenkraftwagen für den privaten Gebrauch ummelden möchten.
Siehe auch
Wertbestimmung von Wohnmobilen (nur auf Dänisch)
Möchten Sie wissen, wie hoch die Zulassungssteuer ist, wenn Sie ein Motorrad einführen? Oder möchten Sie wissen, ob Sie eine zusätzliche Zulassungssteuer zahlen müssen, wenn Sie ein Motorrad umbauen? Dann können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen bindenden Vorbescheid beantragen.
Welche Unterlagen müssen dabei sein?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen.
- COC-Dokument, wenn das Fahrzeug zuvor noch nicht zugelassen war.
- Fotos des Motorrads von allen Seiten (von vorne, von hinten, von der rechten Seite und von der linken Seite)
- Foto der Motornummer und der Fahrzeugidentifikationsnummer.
Siehe auch
Umbau und Reparatur von Motorrädern (nur auf Dänisch)
Möchten Sie wissen, ob Sie eine zusätzliche Zulassungssteuer zahlen müssen, wenn Sie ein Fahrzeug umbauen? Dann können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen bindenden Vorbescheid beantragen.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden, wenn der Motor ausgetauscht werden soll?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen.
- Fotos des Fahrzeugs
- Angaben zur Leistung des aktuellen Motors (PS) sowie Angaben zur Leistung des neuen Motors (PS).
Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn Teile des Fahrzeugs ausgetauscht werden sollen?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen.
- Fotos des Fahrzeugs
- Eine Beschreibung dessen, was am Fahrzeug ausgetauscht werden soll.
Siehe auch
Umbau und Reparatur von Autos (nur auf Dänisch)
Möchten Sie wissen, wie hoch die Zulassungssteuer ist, wenn Sie ein Fahrzeug nach einem Totalschaden wiederaufbauen? Dann können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen bindenden Vorbescheid beantragen.
Welche Unterlagen müssen dabei sein?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen.
Hinweis
Die Zulassungssteuer für ein wiederaufgebautes Fahrzeug mit Totalschaden wird wie für Neufahrzeuge berechnet. Das bedeutet, dass der CO2-zuschlag nicht abgeschrieben wird, wie dies bei der Berechnung der Zulassungssteuer für ein Gebrauchtfahrzeug der Fall ist.
Siehe auch
Wiederaufbau nach Totalschaden (nur auf Dänisch)
Möchten Sie wissen, wie hoch die Zulassungssteuer ist, wenn Sie ein Fahrzeug ummelden, das zuvor mit einer anteiligen Steuer (Leasing) zugelassen war? Dann können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen bindenden Vorbescheid beantragen.
Welche Unterlagen müssen dabei sein?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen.
- Gerne auch Fotos des Fahrzeugs.
Hinweis
Sie müssen keinen bindenden Vorbescheid beantragen:
- wenn das Fahrzeug mit anteiliger Steuer (Leasing) zugelassen ist und die Hauptuntersuchung bestanden hat
- wenn das Fahrzeug zuvor auf anteilige Steuer (Leasing) zugelassen war, vor weniger als einem Jahr abgemeldet wurde und die Hauptuntersuchung bestanden hat.
In diesen Fällen müssen Sie stattdessen eine Wertbestimmung des Fahrzeugs beim Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde beantragen.
Wertbestimmung im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde beantragen
- Melden Sie sich bei TastSelv oder E-tax for Businessess (nur auf Englisch) mit MitID an.
- Wählen Sie Motor – Motorregistret
- Wählen Sie Registreringsafgift (Zulassungssteuer) und dann Anmod om værdifastsættelse (Antrag auf Wertbestimmung)
- Füllen Sie die Bildschirmmasken aus und wählen Sie Godkend (Genehmigen)
- Sie können Ihre Quittung in Ihrem Nachrichtenarchiv (Meddelelsesarkiv) im Selbsteingabeverfahren TastSelv einsehen.
Siehe auch
Leasing (nur auf Dänisch)
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Zulassungssteuer ist, wenn Sie einen Lieferwagen in einen Personenkraftwagen ummelden, können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen verbindlichen Vorbescheid anfordern.
Welche Unterlagen müssen dabei sein?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen.
- Fotos des Fahrzeugs.
Siehe auch
Ummeldung auf weiße Kennzeichenschilder (nur auf Dänisch)
Möchten Sie wissen, wie hoch die Zulassungssteuer ist, wenn Sie ein Fahrzeug ohne Steuer in ein Fahrzeug mit Steuer ummelden? Dann können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen bindenden Vorbescheid beantragen.
Welche Unterlagen müssen dabei sein?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen.
- Fotos des Fahrzeugs.
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Zulassungssteuer ist, wenn Sie ein Fahrzeug ablasten lassen, können Sie beim dänischen Kraftfahrzeugamt einen bindenden Vorbescheid beantragen.
Welche Unterlagen müssen dabei sein?
- Zulassungsbescheinigung, aus der die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Datum der Erstzulassung hervorgehen.
- Fotos des Fahrzeugs.