Einfuhr von Fahrzeugen
Wenn Sie in Dänemark leben und ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug einführen wollen, müssen Sie Zulassungssteuer zahlen, um dänische Kennzeichenschilder zu erhalten. Wenn Sie schon vorher wissen möchten, wie hoch die Zulassungssteuer sein wird, können Sie beim Dänischen Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) einen Bindenden Vorbescheid (bindende svar) beantragen oder selbst die Steuer berechnen.
Die Bearbeitungszeit für die Fahrzeugbewertung beträgt ungefähr fünf Wochen.
Bei der dänischen Zulassungsbehörde einloggen und Bewertung beantragen
1. Vor der Einfuhr eines Fahrzeugs
Wenn Sie in Dänemark leben und ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug einführen möchten, müssen Sie
- dies dem Dänischen Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) anhand dieses Formulars (in englischer Sprache) mitteilen, bevor Sie das Fahrzeug einführen, und
- die Bestätigung dieser Behörde ausdrucken und in Ihrem Fahrzeug mitführen, wenn Sie mit ausländischen Kennzeichenschildern unterwegs sind.
Füllen Sie das Formular bitte nicht aus und gehen Sie stattdessen direkt zum nächsten Schritt, falls
- das Fahrzeug keine Kennzeichenschilder hat,
- Sie nicht in Dänemark leben.
Sie müssen Ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen zulassen.
2. Fahrzeug prüfen lassen
Das Fahrzeug muss einer erweiterte Zulassungsprüfung (Zulassungs- und Zollprüfung) durchlaufen bei einer Prüfzentrum.
Zur Zulassungsprüfung ist die originale Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs mitzubringen.
Die Zulassungsprüfung darf nicht mehr als 4 Wochen zurückliegen, wenn Sie die Fahrzeugbewertung beantragen.
Prüfstellen sind auf der Website der Dänischen Verkehrsbehörde (Færdselsstyrelsen) zu finden.
Einfuhr eines Fahrzeugs aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönland
Wenn Sie einen Pkw oder ein Motorrad aus einem Land außerhalb der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönland einführen, müssen Sie über eine Genehmigung zur Anmeldung des Fahrzeugs verfügen, sobald es bei einer Prüfstelle genehmigt wurde. Sie müssen bei einer unserer Zulassungsstellen (Motorekspeditioner) mit der ausländischen Zulassungsbescheinigung erscheinen oder diese senden an:
Motorstyrelsen
Nykøbingvej 76
Bygning 45
4990 Sakskøbing, Dänemark
Einfuhr eines Fahrzeugs aus Ländern innerhalb der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönland
Wenn Sie einen Pkw oder ein Motorrad aus einem Land innerhalb der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönland einführen, müssen Sie über eine Genehmigung zur Anmeldung des Fahrzeugs verfügen, falls Teile der ausländischen Zulassungsbescheinigung fehlen. Sie müssen bei einer unserer Zulassungsstellen (Motorekspeditioner) mit dem Teil der ausländischen Zulassungsbescheinigung erscheinen, den Sie haben, oder diesen senden an:
Motorstyrelsen
Nykøbingvej 76
Bygning 45
4990 Sakskøbing, Dänemark
Bitte beachten Sie, dass die meisten Zulassungsbescheinigungen sowohl aus einem Teil 1 und einem Teil 2 bestehen. Sie müssen beide Teile mitbringen oder einsenden.
Siehe Liste der Länder innerhalb und außerhalb der EU/des EWR
3. Fahrzeugbewertung bei der dänischen Zulassungsbehörde oder einem privaten Unternehmen beantragen
- Loggen Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv ein
- Wählen Sie Motor (Motor) - Motorregistret (Zulassungsbehörde)
- Wählen Sie Registreringsafgift (Zulassungssteuer) und danach Anmod om værdifastsættelse (Antrag auf Fahrzeugbewertung)
- Tragen Sie die erforderlichen Angaben ein und klicken Sie auf Godkend (Bestätigen)
- Sie erhalten eine Bestätigung in Ihrem Nachrichtenarchiv (Meddelelsesarkiv)
Das Selbsteingabeverfahren TastSelv ist nur in dänischer Sprache verfügbar; daher empfehlen wir Ihnen, sich bei der Benutzung von jemandem mit Dänischkenntnisse unterstützen zu lassen.
Falls Sie Ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegt haben oder Ihr Fahrzeug ausländische Kennzeichenschilder hat, müssen Sie dies in Ihrem Antrag angeben.
Falls Sie keine dänische Personennummer (CPR-Nr.) und keine MitID haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an motorekspedition@motorst.dk und beantragen Sie die Bewertung Ihres Fahrzeugs.
Kommt das Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU, müssen Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung an motorekspedition@motorst.dk senden, wenn Sie diese nicht schon früher eingereicht haben.
Bescheid
Privatpersonen finden den Bewertungsbescheid im Selbsteingabeverfahren TastSelv unter Motor und Meddelelser fra Motorregistret (Nachrichten von der Zulassungsbehörde).
Unternehmen können ihren Bescheid im Nachrichtenarchiv (Meddelelsesarkivet) im Selbsteingabeverfahren für Unternehmen (TastSelv Erhverv, in dänischer Sprache) einsehen.
Wenn Sie keinen Zugang zum Selbsteingabeverfahren haben, senden wir Ihnen den Bescheid auf dem Postweg zu.
4. Zulassungssteuer zahlen
Sie bezahlen die Zulassungssteuer entweder durch eine elektronische Überweisung über Online-Banking, oder indem Sie die Zahlungsidentifikation für die direkte Überweisung zu Ihrer Bank mitbringen. Wenn Sie per Online-Banking bezahlt haben, kann es bis zu 7 Tage dauern, bis Sie eine Quittung erhalten. Sie können erst dann Kennzeichen kaufen, wenn Sie die Quittung erhalten haben.
5. Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden und neue Kennzeichen kaufen
Sie können ein Fahrzeug bei einem Kennzeichenanbieter (Nummerpladeoperatør) oder bei einer unserer Zulassungsstellen (Motorekspeditioner) anmelden.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Ausländische Zulassungsbescheinigung, wenn das eingeführte Fahrzeug aus Ländern der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönlands stammt und Sie die gesamte ausländische Zulassungsbescheinigung besitzen. Bitte beachten Sie, dass die meisten Zulassungsbescheinigungen sowohl aus einem Teil 1 und einem Teil 2 bestehen. Beide sind mitzubringen.
- Genehmigung des Dänischen Kraftfahrzeugamts (Motorstyrelsen), wenn das eingeführte Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönland stammt oder wenn das Fahrzeug aus einem EU-/EWR-Land, von den Färöerinseln oder von Grönland eingeführt wurde, und Ihnen Teile der ausländischen Zulassungsbescheinigung fehlen.
- Ausländische amtliche Kennzeichen, wenn Sie sie haben. Bitte beachten Sie, dass das Dänische Kraftfahrzeugamt Ihr Fahrzeug nicht von der ausländischen Behörde abmeldet.
- Ausweisdokument mit Bild.
- Versicherungsinformationen.
Ein Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung nach Dänemark einführen
Wenn Sie in Dänemark leben und ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen einführen wollen, müssen Sie die Fünf Schritte, die bei der Einfuhr eines Fahrzeugs zu beachten sind, befolgen. Nur Sie und andere in Ihrem Haushalt lebende Personen dürfen das Fahrzeug benutzen.
Wenn das Fahrzeug von einer Firma nach Dänemark eingeführt wird, dürfen nur dort angestellte Mitarbeiter das Fahrzeug benutzen.
Leihwagen
Bevor Sie mit einem Leihwagen mit ausländischen Kennzeichen nach Dänemark einreisen, müssen Sie das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) darüber informieren.
Nur der eingetragene Besitzer oder Nutzer des Fahrzeugs oder eine andere im Haushalt lebende Person darf das Fahrzeug benutzen.
Für jedes in Dänemark zugelassene Fahrzeug dürfen Sie innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 30 Tage lang einen im Ausland zugelassenen Leihwagen fahren. Den Leihwagenvertrag müssen Sie im Fahrzeug mitführen.
Wenn Sie ein Fahrzeug von einem Land außerhalb der EU importieren, gilt als Hauptregel, dass Sie Zoll und Mehrwertsteuer zahlen müssen.
Bei Ihrer Ankunft in der EU müssen Sie gleich die erste Zollabfertigungsstelle aufsuchen und bei einer Speditionsfirma die Verzollung erledigen. Danach zahlen Sie Zoll und Mehrwertsteuer bei der Zollabfertigung.
Sobald die Verzollung erledigt ist und Sie Zoll und Mehrwertsteuer gezahlt haben, wird das Fahrzeug freigegeben. Die Zollpapiere sind Ihr Beleg dafür, dass Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß importiert haben.
Der Zoll beträgt 10 % und die Mehrwertsteuer 25 % des Rechnungspreises für das Fahrzeug, zuzüglich Lieferungs- und Versicherungskosten.
In bestimmten Fällen aber - beispielsweise wenn das Fahrzeug Umzugsgut ist - können Fahrzeuge zoll- und mehrwertsteuerfrei oder zu einem reduzierten Zoll- und Mehrwertsteuersatz von weniger als 10 % eingeführt werden.
Innerhalb der EU
Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land importieren, müssen Sie keinen Zoll zahlen. Bei neuen Fahrzeugen werden jedoch 25 % Mehrwertsteuer erhoben.
Erfahren Sie mehr über die Einstufung von Fahrzeugen in Neu- oder Gebrauchtwagen nach den Regeln des dänischen Mehrwertsteuergesetzes (rechtliche Hinweise - in dänischer Sprache).
Wenn Sie die Höhe der Zulassungssteuer im Voraus wissen möchten, können Sie entweder:
- die ungefähre Zulassungssteuer bei der Zulassungsbehörde berechnen
(bitte beachten Sie, dass die Lösung nur in dänischer Sprache vorliegt) - einen Bindenden Vorbescheid für die Zulassungssteuer beantragen.
Manche private Unternehmen werben damit, dass sie die Einstufung Ihrer Zulassungssteuer für Sie vornehmen können.
Dies gilt aber nicht für:
- Gebrauchte Busse
- Gebrauchte Wohnmobile
- Fahrzeuge, die älter als 35 Jahre sind (z. B. Oldtimer)
- sonstige Sonderfahrzeuge, z. B. nach Totalschaden reparierte Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Sondergenehmigungen
Diese Unternehmen berechnen in der Regel Gebühren. Wir geben keine Empfehlungen zu solchen Unternehmen ab.
Gegen eine von einem privaten Unternehmen vorgenommene Einstufung kann kein Einspruch eingelegt werden.
Sie haben Ihr Fahrzeug bereits bei der Zulassungsbehörde angemeldet
Wenn Sie ein privates Unternehmen verwenden, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst bei der Zulassungsbehörde (Motorregistret) anmelden.
Falls Sie Ihr Fahrzeug bereits angemeldet haben, müssen Sie diese Anmeldung per Mail an motorekspedition@motorst.dk annullieren.