Gelbe Kennzeichenschilder
Wenn Ihr Unternehmen einen Lieferwagen mit gelben Kennzeichenschildern anmeldet, müssen Sie weder Zulassungssteuer noch Mehrwertsteuer zahlen.
Die Firma und die Nummer im dänischen Unternehmensregister (CVR-Nr.) muss gut sichtbar an der Seite des Fahrzeugs angebracht sein.
Das Fahrzeug muss für den Transport von Gütern, z. B. Waren und Werkzeug, eingerichtet sein und das zulässige Gesamtgewicht darf 4 t nicht überschreiten.
Falls Sie oder ein Mitarbeiter das Fahrzeug privat nutzen, müssen Sie dies melden, weil dann Steuern gemäß den Regeln für die Nutzung von Firmenwagen gezahlt werden müssen.
- Die Mehrwertsteuer darf beim Kauf des Fahrzeugs nicht abgezogen worden sein.
- Es muss eine Privatnutzungssteuer entrichtet worden sein (das Fahrzeug muss entweder mit den sogenannten Papageienkennzeichen oder, bei gelben Kennzeichen, einem Aufkleber für private Nutzung versehen sein).
Beispiele für private Nutzung
Von privater Nutzung ist die Rede, wenn Sie oder Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug z. B. für folgende Zwecke verwenden:
- Fahrten zu Freizeitaktivitäten
- Einkäufe für den privaten Bedarf
- den Schulweg der Kinder u. Ä.
- den Transport von privaten Gegenständen wie z. B. Möbeln, Campingwagen oder Gartenabfällen
Nichtprivate Nutzung
Zur privaten Nutzung gehört nicht, wenn Sie oder Ihr Mitarbeiter
- während der Arbeitszeit mit dem Fahrzeug zum Essen fahren oder Essen holen
- mit dem Fahrzeug bis zu 25 Mal im Jahr nach Hause fahren, um das Fahrzeug am nächsten Tag geschäftlich zu nutzen, z. B. um zu einer Konferenz oder einer Schulung zu fahren. Dasselbe gilt für Fahrten von zu Hause zur Arbeit am Tag nach einer geschäftlichen Nutzung des Fahrzeugs. Selbst wenn es sich bei den beiden Fahrten um die Hin- und Rückfahrt zu bzw. von derselben Aktivität handelt, zählt jede Fahrt einzeln.
- Kollegen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit abholen oder absetzen, vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat dies verlangt.
Es gelten besondere Regeln für Fahrzeuge mit Sondereinrichtung und für Unternehmen mit wechselnden Arbeitsstätten oder Notdienst.
Sie dürfen den Firmenlieferwagen für Fahrten zwischen der Wohnung und den Arbeitsstätten verwenden, ohne dass der Arbeitgeber die Möglichkeit des Abzugs der Mehrwertsteuer verliert oder die Privatnutzungssteuer zahlen muss.
Sie bezahlen keine Steuern gemäß den Regeln für die Nutzung von Firmenwagen, aber Sie als Arbeitgeber müssen ein Häkchen in der Rubrik 11 unter E-Einkommen (eIndkomst) setzen, so dass der Mitarbeiter keinen Freibetrag in Gestalt der Entfernungspauschale erhält.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug ist mit relevantem Werkzeug ausgestattet, oder Sie bzw. Ihr Mitarbeiter haben zu Hause ein Lager.
- Die Möglichkeit zu einer kompletten Abschreibung des Fahrzeugwerts gemäß den einschlägigen Steuerregeln muss vorliegen.
- Das Fahrzeug darf nicht für private Zwecke genutzt werden.
Sie dürfen unbeschränkt zwischen den Arbeitsstätten und der festen Firmenadresse fahren.
Sie dürfen gelegentlich zwischen Ihrer Wohnung und der Firmenadresse fahren, beispielsweise um Werkzeug, Arbeitszettel oder Zeichnungen zu holen.
Das Unternehmen betreibt Notdienst
Sie dürfen den Firmenlieferwagen für Fahrten zwischen der Wohnung und den Arbeitsstätten verwenden, ohne dass Sie die Möglichkeit des Abzugs der Mehrwertsteuer verlieren oder die Privatnutzungssteuer zahlen müssen.
Sie zahlen keine Steuern gemäß den Regeln für die Nutzung von Firmenwagen.
Die Fahrten dürfen unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:
- Die Fahrt ist erforderlich für den Firmenbetrieb.
- Dem Mitarbeiter wurde verboten, das Fahrzeug privat zu nutzen.
- Der Lieferwagen ist mit Werkzeug oder anderer, für das Ausführen der Arbeit erforderlicher Ausrüstung ausgestattet.
- Es liegt ein Plan über die Notdienstzeiten vor und es besteht die Pflicht der Berichterstattung über Notdienstfahrten.
- Sie können belegen, dass das Fahrzeug für den betreffenden Notdienst verwendet wurde.
- Die Anzahl der Fahrzeuge steht in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Notdienstbetriebs.
- Der Mitarbeiter, der den Notdienst hat, ist während der gesamten Notdienstzeit "auf der Arbeit".
Falls Sie gegen die Regeln verstoßen, kann das Konsequenzen für Sie und Ihre Mitarbeiter haben. Mögliche Konsequenzen sind beispielsweise:
- Sie müssen die Mehrwertsteuer, die Sie beim Kauf des Fahrzeugs abgezogen haben, zurückzahlen.
- Sie müssen die Privatnutzungssteuer zahlen.
- Es können Steuern gemäß den Regeln für die Nutzung von Firmenwagen erhoben werden, und zwar für die gesamte Zeit, in der der Wagen sich im Firmenbesitz befunden hat.
- Sie müssen eventuell ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die einschlägigen Steuergesetze zahlen.