Zulassungsbescheinigung
Sie benötigen beispielsweise Ihre Zulassungsbescheinigung, wenn Sie ein Fahrzeug ummelden möchten. Sie müssen das Original vorlegen, wenn Sie die Ummeldung bei einem Kennzeichenanbieter (Nummerpladeoperatør) oder beim dänischen Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) vornehmen. Wenn Sie einen der beiden Teile der Zulassungsbescheinigung verlieren, müssen Sie eine neue bestellen.
- Eine neue Zulassungsbescheinigung kostet 100 DKK. Die Lieferzeit beträgt bis zu 10 Werktage.
- Die Zulassungsbescheinigung wird per Post an den Haupteigentümer gesendet.
Bestellen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung:
Die Zulassungsbescheinigung ist Ihr physischer Nachweis, dass Sie Eigentümer oder Nutzer eines Fahrzeugs sind. Es ist daher wichtig, dass Sie die Bescheinigung sorgfältig aufbewahren.
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen und als Haupteigentümer registriert werden, sendet das dänische Kraftfahrzeugamt Ihnen die Zulassungsbescheinigung innerhalb von 10 Werktagen per Post zu.
Die Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen (Teil 1 und Teil 2).
Sie sollten die beiden Teile niemals gleichzeitig im Fahrzeug aufbewahren, da die Kontrollcodes auf den beiden Teilen dazu verwendet werden können, dass ein Dritter (z. B. bei Diebstahl) das Fahrzeug unrechtmäßig auf sich selbst ummeldet.
Bitte beachten Sie, dass Sie in einigen Situationen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung im Fahrzeug mitführen müssen. Dies gilt z. B. beim Fahren im Ausland. Siehe Wann müssen Sie die Zulassungsbescheinigung mitführen?
Auf der Zulassungsbescheinigung sind der Haupteigentümer und der Hauptnutzer des Fahrzeugs angegeben.
Wenn nur ein Eigentümer des Fahrzeugs im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde eingetragen ist, wird diese Person sowohl als Haupteigentümer als auch als Hauptnutzer auf der Zulassungsbescheinigung angegeben
Wenn eine andere Person im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde als Hauptnutzer des Fahrzeugs eingetragen ist, wird diese Person als Hauptnutzer auf der Zulassungsbescheinigung angegeben.
Im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde können auch ein Zweitbesitzer und mehrere Zweitnutzer eingetragen sein. Diese werden jedoch nicht auf der Zulassungsbescheinigung angegeben.
Der Haupteigentümer kann selbst Eigentümer und Nutzer löschen, ändern und hinzufügen. Dies gilt als Ummeldung, für die eine Gebühr anfällt.
Ummeldung (Eigentümerwechsel und Nutzerwechsel)
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen und ummelden, sendet Ihnen das dänische Kraftfahrzeugamt die Zulassungsbescheinigung innerhalb von 10 Werktagen per Post zu.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung nach 10 Werktagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das dänische Kraftfahrzeugamt.
Der Haupteigentümer muss sich an das dänische Kraftfahrzeugamt wenden:
- Melden Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv mit MitID an.
- Wählen Sie Kontakt („Kontakt“) und Skriv til os („Schreiben Sie uns“).
- Wählen Sie Bil og motor („Auto und Motor“), dann Ejerskifte, nummerplader og registreringsattester („Eigentümerwechsel, Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen“) und schließlich Bestilling af registreringsattest („Bestellung einer Zulassungsbescheinigung“).
Die Antwort des dänischen Kraftfahrzeugamtes finden Sie, indem Sie sich mit MitID beim Selbsteingabeverfahren TastSelv anmelden. Wählen Sie Kontakt („Kontakt“) und dann Se svar fra os („Antwort von uns anzeigen“).
Das dänische Kraftfahrzeugamt sendet eine neue Zulassungsbescheinigung an den Haupteigentümer.
Die ursprüngliche Zulassungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit, sobald die neue Zulassungsbescheinigung über das Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde bestellt wurde.
Befristete Zulassungsbescheinigung
Soll das Kraftfahrzeug im Ausland genutzt werden, während Sie auf die offizielle Zulassungsbescheinigung warten, können Sie eine befristete Zulassungsbescheinigung erhalten.
Die befristete Zulassungsbescheinigung wird von jeder der vier Zulassungsstellen (Motorekspeditioner) des dänischen
Kraftfahrzeugamts ausgestellt. Sie benötigen dafür die Quittung für den Antrag auf Zulassungsbescheinigung für das Kraftfahrzeug und einen Lichtbildausweis.
Eine befristete Zulassungsbescheinigung kostet 100 DKK. In der Zulassungsstelle können Sie bar oder mit Karte bezahlen.
Die befristete Zulassungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von bis zu vier Wochen.
Füllen Sie Formular 21.051 aus.
Wenn die Zulassungsbescheinigung verloren gegangen ist und Sie das Fahrzeug ummelden müssen, können Sie dies als Privatperson in der App Ejerskifte (Eigentümerwechsel) des dänischen Kraftfahrzeugamts tun.
Sie können auch eine neue Zulassungsbescheinigung bestellen. Lesen Sie unten, wie Sie dabei vorgehen müssen.
Der Haupteigentümer kann eine neue Zulassungsbescheinigung beim Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde bestellen.
Die Zulassungsbescheinigung wird per Post an denjenigen gesendet, der als Haupteigentümer des Fahrzeugs registriert ist, sofern bei der Bestellung nichts anderes angegeben wurde.
Melden Sie sich bei der Zulassungsbehörde an und wählen Sie Registrering – Bestil registreringsattest („Registrierung – Zulassungsbescheinigung bestellen“).
Sie können auch Kopien der Zulassungsbescheinigung für 100 DKK pro Stück bestellen. Die Kopien bestehen nur aus Teil 1 und können daher nicht zum Eigentümerwechsel des Fahrzeugs verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde keine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen kann, wenn Sie keine Adresse zu Ihrer CPR-Nummer haben. In diesem Fall müssen Sie über unser Kontaktformular einen Antrag stellen. Siehe unten: Neue Zulassungsbescheinigung unabhängig vom Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde bestellen.
Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung gekauft haben und über MitID verfügen, können Sie eine neue Zulassungsbescheinigung über motorst.dk bestellen. Dies gilt auch, wenn Sie Nutzer oder Insolvenz- oder Nachlassverwalter sind. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 30 Tage.
Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Bezahlen Sie die Gebühr von 100 DKK über Online-Banking oder bei der Bank. Verwenden Sie diese Zahlungsidentifikation: +73, Gläubigernummer 89341671.
Geben Sie das amtliche Kennzeichen und die Fahrgestellnummer sowie CVR- oder CPR.-Nr. in das Mitteilungsfeld des Einzahlungsscheins ein. - Melden Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv mit MitID an.
- Wählen Sie Kontakt („Kontakt“) und Skriv til os („Schreiben Sie uns“).
- Wählen Sie zunächst den Punkt Bil og motor („Auto und Motor“), dann Ejerskifte, nummerplader og registreringsattester („Eigentümerwechsel, Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen“) und schließlich Bestilling af registreringsattest („Bestellung einer Zulassungsbescheinigung“).
- Geben Sie das amtliche Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifikationsnummer des Fahrzeugs an.
- Fügen Sie die folgenden Dokumente bei:
o Quittung über die Zahlung von 100 DKK.
o Eigentumsnachweis (z. B. eine Schlussnote oder eine Rechnung).
o Im Todesfall müssen Sie auch eine Kopie des Erbscheins und gegebenenfalls Vollmachten aller Erben oder des Nachlassverwalters beifügen.
Sie finden die Antwort des dänischen Kraftfahrzeugamtes, indem Sie sich mit MitID beim Selbsteingabeverfahren TastSelv anmelden. Wählen Sie Kontakt („Kontakt“) und dann Se svar fra os („Antwort von uns anzeigen“).
Wenn Sie nicht über motorst.dk bestellen können, können Sie eine Bestellung per Post schicken. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 30 Tage. Ihre Bestellung muss dieselben Informationen und Unterlagen enthalten wie bei einer Bestellung unabhängig vom Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde (siehe oben).
Senden Sie Ihre Bestellung an:
Motorstyrelsen
Nykøbingvej 76
Bygning 45
DK-4990 Sakskøbing
In Dänemark müssen Sie die Zulassungsbescheinigung nicht in Ihrem Kraftfahrzeug mitführen.
Sie sollten Teil 1 und Teil 2 der Zulassungsbescheinigung niemals gleichzeitig im Fahrzeug aufbewahren, da die Kontrollcodes auf den beiden Teilen dazu verwendet werden können, dass ein Dritter (z. B. bei Diebstahl) das Fahrzeug unrechtmäßig auf sich ummelden kann.
Hier müssen Sie die Zulassungsbescheinigung mitführen
In den folgenden Situationen müssen Sie Teil 1 der Zulassungsbescheinigung mitführen.
Kraftfahrzeuganhänger
Sie müssen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung mitführen, wenn Sie mit einem Fahrzeug fahren, das ohne vorherige Hauptuntersuchung und Genehmigung mit einem Kraftfahrzeuganhänger verbunden ist.
Bei einem Kraftfahrzeuganhänger kann es sich um einen Anhänger, ein schleppbares Gerät (Arbeitsgerät) oder einen Wohnwagen handeln. Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowohl für das Kraftfahrzeug als auch für den Kraftfahrzeuganhänger mitführen.
Dienstfahrten
Wenn Sie mit einem Lieferwagen/Lkw mit der Genehmigung „firmakørsel“ („Dienstfahrt“) fahren, müssen Sie Teil 1 der Zulassungsbescheinigung mitführen.
Ausland
Im Ausland müssen Sie immer Teil 1 der Original-Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs mitführen.
Wenn Sie einen neuen Zulassungsbescheinigung bestellt haben, diesen aber noch nicht erhalten haben, können Sie einen vorläufigen Zulassungsbescheinigung erhalten.
Sie können eine Kopie der Zulassungsbescheinigung verwenden
Sie können anstelle von Teil 1 der Zulassungsbescheinigung eine Kopie der Zulassungsbescheinigung verwenden.
Sie können eine Kopie der Zulassungsbescheinigung beim Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde bestellen. Diese kostet 100 DKK.
Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung kann nicht zur Ummeldung des Fahrzeugs verwendet werden.
Bei Änderungen am Fahrzeug erhalten Sie nicht automatisch eine neue Zulassungsbescheinigung.
Die folgenden Änderungen führen nicht automatisch zu einer neuen Zulassungsbescheinigung:
- Änderung Ihres Namens und Ihrer Adresse
- Nachrüstung oder Genehmigung einer Anhängerkupplung
- Eintragung des Gewichts
- Ablastung
- Änderung der Nutzung eines Lieferwagens
- Hinzufügen von baulichen Veränderungen an einem Fahrzeug bei einer Hauptuntersuchung
- Oldtimer-Status.
Wenn Sie eine neue Zulassungsbescheinigung mit diesen Änderungen wünschen, müssen Sie eine neue beim Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde beantragen. Eine neue Zulassungsbescheinigung kostet 100 DKK.