Zulassungsbescheinigung
Ihre Zulassungsbescheinigung benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie ein Fahrzeug ummelden. Wenn Sie das Fahrzeug bei einem Kennzeichenanbieter oder einer Zulassungsstelle des Dänischen Kraftfahrzeugamts (Motorstyrelsen) ummelden, müssen Sie die originale Zulassungsbescheinigung abgeben. Falls Sie einen der beiden Teile verlieren, müssen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung bestellen.
- Eine neue Zulassungsbescheinigung kostet 100 DKK. Die Lieferzeit beträgt ungefähr zehn Tage.
- Die Zulassungsbescheinigung wird dem Haupteigentümer auf dem Postweg zugesandt.
Der Haupteigentümer des Fahrzeugs kann eine neue Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde bestellen. Diese wird dann auf dem Postweg der Person zugeschickt, die als Haupteigentümer des Fahrzeugs eingetragen ist.
Loggen Sie sich dazu in das Fahrzeugregister ein und wählen Sie Registrering - Bestil registreringsattest (Zulassung - Zulassungsbescheinigung bestellen).
Sie können auch Kopien der Zulassungsbescheinigung zum Preis von 100 DKK pro Stück bestellen. Bitte beachten Sie, dass Kopien nicht für eine Ummeldung verwendet werden können.
Zulassungsstellen des Dänischen Kraftfahrzeugamts Motorstyrelsen
Wenn Sie eine neue Zulassungsbescheinigung bei einer Zulassungsstelle des Dänischen Kraftfahrzeugamts (Motorstyrelsen) bestellen, müssen Sie beweisen, dass Sie der Eigentümer oder der Benutzer des betreffenden Fahrzeugs sind. Bringen Sie bitte eine Vollmacht, eine Rechnung, einen Kaufschein oder einen Auszug aus dem Vollstreckungsprotokoll mit.
Eine Zulassungsbescheinigung kostet 100 DKK. Die Zulassungsstellen des Kraftfahrzeugamts akzeptieren Bargeld, die dänische Debetkarte Dankort oder Visa (Kreditkarte).
Falls Sie einen Teil der Zulassungsbescheinigung verloren haben, müssen Sie den anderen Teil mitbringen.
Zulassungsstellen des Dänischen Kraftfahrzeugamts Motorstyrelsen
In der Zulassungsbescheinigung sind nur ein Eigentümer und ein Benutzer des Fahrzeugs angeführt. Weitere Eigentümer oder Benutzer stehen im Fahrzeugregister.
Der Haupteigentümer kann selbst Eigentümer und Benutzer löschen, ändern und erstellen. Für derartige Handlungen, die als Ummeldungen gelten, wird eine Gebühr in Höhe von 340 DKK erhoben, wenn Sie sie selber vornehmen.
In Dänemark müssen Sie die Zulassungsbescheinigung nicht in Ihrem Kraftfahrzeug mitführen.
Sie müssen jedoch Teil 1 der Zulassungsbescheinigung oder eine Kopie von Teil 1 mitführen, wenn Sie ein Kraftfahrzeug fahren, das ohne vorherige Prüfung und Genehmigung an einen Kraftfahrzeuganhänger angekuppelt ist. Bei einem Kraftfahrzeuganhänger kann es sich um einen Anhänger, ein schleppbares Gerät (Arbeitsgerät) oder einen Wohnwagen handeln. Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder eine Kopie von Teil 1 sowohl für das Kraftfahrzeug als auch für den Kraftfahrzeuganhänger mitführen.
Außerhalb Dänemarks müssen Sie immer den originalen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung in Ihrem Fahrzeug mitführen.
Sie sollten die gesamte Zulassungsbescheinigung nicht in Ihrem Kraftfahrzeug dauerhaft liegen lassen, denn wenn sowohl Teil 1 als auch Teil 2 in den Besitz einer anderen Person gelangen, ist es für diese Person möglich, das Fahrzeug umzumelden, zum Beispiel auf einen anderen Halter.
Sie erhalten nicht automatisch eine neue Zulassungsbescheinigung, wenn Fahrzeugeinträge geändert werden. Wünschen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung, müssen Sie diese über das Fahrzeugregister bestellen.
Änderungen, die nicht automatisch eine neue Zulassungsbescheinigung auslösen |
So erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung |
Änderung des Namens und der Adresse |
Sie müssen selbst eine neue Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde bestellen. |
Nachrüstung/Genehmigung einer Anhängerkopplung |
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Eintragen des Fahrzeuggewichts |
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Herabstufung des Fahrzeuggewichts |
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Änderung der Anwendung eines Lieferwagens |
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Oldtimerstatus |
Soll das Kraftfahrzeug im Ausland genutzt werden, während Sie auf die offizielle Zulassungsbescheinigung warten, können Sie eine befristete Zulassungsbescheinigung erhalten.
Die befristete Zulassungsbescheinigung wird von jeder der vier Zulassungsstellen (Motorekspeditioner) des Dänischen Kraftfahrzeugamts (Motorstyrelsen) ausgestellt. Sie benötigen dafür die Quittung für den Antrag auf Zulassungsbescheinigung für das Kraftfahrzeug und einen Lichtbildausweis.
Eine befristete Zulassungsbescheinigung kostet 100 DKK. In der Zulassungsstelle können Sie mit Bargeld, Dankort oder Visa/Dankort bezahlen.
Die befristete Zulassungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von bis zu vier Wochen.