Regelmäßige Kraftfahrzeugsteuern
Auf Kraftfahrzeuge mit dänischen Kennzeichen wird eine regelmäßige Kraftfahrzeugsteuer erhoben. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Fahrzeug und ist im Voraus zu zahlen.
Für alle Fahrzeuge ist entweder eine Kfz-Gewichtssteuer, Kfz-Ökosteuer oder Kfz-CO2-Steuer zu zahlen.
Darüber hinaus gibt es Steuern, die nur für einige Fahrzeuge zu zahlen sind: Ausgleichssteuer, Partikelemissionssteuer,Straßenbenutzungssteuer und Privatbenutzungssteuer.
Informationen über ein Fahrzeug aufrufen (in Dänisch)
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es drei Arten von regelmäßigen Kraftfahrzeugsteuern, deren Erhebung davon abhängig ist, wann die Erstzulassung Ihres Fahrzeugs erfolgte: Kfz-Gewichtssteuer, Kfz-Ökosteuer und Kfz-CO2-Steuer.
Kfz-Gewichtssteuer
Die Kfz-Gewichtssteuer gilt für Personenkraftwagen, deren Erstzulassung in Dänemark vor dem 1. Juli 1997 erfolgte, und für Lieferwagen, deren Erstzulassung in Dänemark vor dem 18. März 2009 erfolgte.
Die Kfz-Gewichtssteuer wird auf Grundlage des Gewichts des Fahrzeugs berechnet. Je schwerer das Fahrzeug, desto höher die Kfz-Gewichtssteuer.
Kfz-Ökosteuer
Die Kfz-Ökosteuer gilt für Personenkraftwagen (mit Ausnahme von Bussen), deren Erstzulassung in Dänemark zwischen dem 1. Juli 1997 und dem 30. Juni 2021 erfolgte, und für Lieferwagen, deren Erstzulassung in Dänemark zwischen dem 18. März 2009 und dem 30. Juni 2021 erfolgte.
Die Kfz-Ökosteuer wird auf der Grundlage der Fahrleistung des Fahrzeugs pro Liter Kraftstoff berechnet. Je weiter es fährt, desto niedriger ist die Kfz-Ökosteuer.
Die Höhe der Kfz-Ökosteuer (grøn ejerafgift) hängt davon ab, ob Ihr Fahrzeug vor dem 2. Oktober 2017 oder ab dem 3. Oktober 2017 erstmals mit dänischem Kennzeichen zugelassen wurde.
Kfz-CO2-Steuer
Die Kfz-CO2-Steuer gilt für Personenkraftwagen und Lieferwagen (mit Ausnahme von Bussen), deren Erstzulassung in Dänemark oder in einem Land außerhalb Dänemarks am 1. Juli 2021 oder später erfolgte.
Die Kfz-CO2-Steuer wird auf der Grundlage der Anzahl der Gramm CO2 berechnet, die das Fahrzeug pro Kilometer ausstößt. Je weniger CO2 pro Kilometer ausgestoßen wird, desto niedriger ist die Steuer.
Wenn Sie der Meinung sind, dass km/l falsch registriert ist
Wenn Ihr Fahrzeug mit falschem Kraftstoffverbrauch zugelassen ist, kann das Dänische Kraftfahrzeugamt dies ändern, wenn Sie uns einen Nachweis über den korrekten Kraftstoffverbrauch zusenden. Sie müssen uns entweder eine Erklärung der dänischen Autoimporteure oder ein CoC-Dokument für das Fahrzeug zusenden.
Bitten Sie das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen), km/l zu korrigieren:
- Melden Sie sich mit NemID/MitID an.
- Wählen Sie Kontakt og Skriv til os.
- Wählen Sie Bil og motor, dann Afgifter und dann Ejer- og vægtafgift.
- Geben Sie das Fahrzeug ein, um das es geht.
- Fügen Sie eine Erklärung des dänischen Autoimporteurs oder ein CoC-Dokument bei.
- Drücken Sie Send.
Sie können sich auch an eine Kfz-Prüfstelle wenden, um den km/l-Wert korrigieren zu lassen. Die Kfz-Prüfstelle wird anhand Ihrer Unterlagen beurteilen, ob sie den km/l-Wert korrigieren kann. Wenn die Kfz-Prüfstelle Anlass zur Korrektur sieht, kann sie die Korrektur gleich im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde vornehmen, und dann wird Ihre regelmäßige Kraftfahrzeugsteuer automatisch geändert.
Finden Sie die nächstgelegene Kfz-Prüfstelle (in Dänisch)
Berechnung der Kfz-Ökosteuer für Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeuge
Sie zahlen Kfz-Ökosteuer für Ihr Elektroauto oder Plug-in-Hybridfahrzeug, wenn die Erstzulassung vor dem 1. Juli 2021 erfolgte. Nachfolgend erfahren Sie, wie wir die Kfz-Ökosteuer berechnen.
Wenn die Erstzulassung Ihres Elektroautos oder Plug-in-Hybridfahrzeugs am oder nach dem 1. Juli erfolgte, zahlen Sie Kfz-CO2-Steuer.
So wird die Kfz-Ökosteuer für Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeuge berechnet
- Der Stromverbrauch des Autos (Wh) pro km wird in die Anzahl der km pro Liter Benzin umgerechnet.
- Der Stromverbrauch des Autos wird vom Hersteller angegeben und bei der Erstellung des Autos im Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde eingetragen.
- Die Umrechnung des in Wh pro km gemessenen Energieverbrauchs in den in Litern pro 100 km gemessenen Benzinverbrauch erfolgt durch Division des in Wh pro km gemessenen angegebenen Energieverbrauchs durch einen festen Faktor von 91,25.
- Liegen keine Angaben zum Energieverbrauch in Wh pro km vor, ermitteln wir den Energieverbrauch in Litern Benzin pro 100 km.
- Die meisten Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeuge werden mit einer halbjährigen Steuer von 330 DKK in den niedrigsten Satz eingestuft (2021).
Beispiel für die Umrechnung des Stromverbrauchs in km/l bei Elektrofarzeuge
Sie haben ein Elektrofahrzeug mit einem Stromverbrauch von 158 Wh/km. Umgerechnet ergibt das einen Kraftstoffverbrauch von 57,8 km/l, auf den Sie in diesem Beispiel Kfz-Ökosteuer zahlen müssen.
Stromverbrauch |
158 Wh/km |
Umrechnung des Stromverbrauchs in Liter Benzin/100 km |
158 Wh/km / 91,25 Wh/l = 1,73 l/100 km |
Umgerechnet in km/l |
100 / 1,73 l/100 km = 57,8 km/l |
Beispiel für die Umrechnung des Stromverbrauchs in km/l bei Plug-in-Hybridfahrzeugen mit Elektro- und Benzinantrieb
Sie haben ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit einem Benzinverbrauch von 0,6 l/100 km und einem Stromverbrauch von 115 Wh/km. Umgerechnet ergibt dies einen Kraftstoffverbrauch von 53,8 km/l, auf den Sie in diesem Beispiel Kfz-Ökosteuer zahlen müssen.
Stromverbrauch |
115 Wh/km |
Benzinverbrauch |
0,6 l/100 km |
Umrechnungsdivisor Stromverbrauch in Benzinverbrauch |
91,25 Wh/l |
Umrechnung Stromverbrauch in Liter Benzin/100 km |
115 Wh/km / 91,25 Wh/l = 1,26 l/100 km |
Benzinverbrauch insgesamt |
(1,26+0,6) l/100 km = 1,86 l/100 km |
Umrechnung in km/l Benzin |
100 / 1,86 l/100 km = 53,8 km/l |
Aktuelle Sätze anzeigen auf skm.dk (in Dänisch).
Zusatzsteuer für private Nutzung
Sie müssen Privatbenutzungssteuer zahlen, wenn Sie einen Lieferwagen besitzen:
- der bis zu vier Tonnen wiegt
- dessen Erstzulassung nach dem 2. Juni 1998 erfolgte
- der für „godstransport privat“ (Gütertransport privat) oder „godstransport pirvat/erhverv“ (Gütertransport privat/gewerblich) angemeldet ist.
Partikelemissionszuschlag für Dieselfahrzeuge
Wenn Sie einen dieselbetriebenen Pkw oder einen dieselbetriebenen Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg besitzen und das Auto nicht mit einem zugelassenen Partikelfilter ausgestattet ist, müssen Sie einen jährlichen Partikelemissionszuschlag zahlen.
Sie finden die Sätze der Partikelemissionszuschläge auf der Seite Alt om bilbeskatning (Alles Wissenswerte über die Besteuerung von Kraftfahrzeugen) auf der Website des dänischen Steuerministeriums entweder im Kfz-Gewichtssteuergesetz (vægtafgiftsloven), wenn Sie Kfz-Gewichtssteuer zahlen, oder im Kraftstoffverbrauchsteuergesetz (brændstofforbrugsafgiftsloven), wenn Sie Kfz-Ökosteuer zahlen.
Wenn Sie einen vor dem 18. März 2009 erstmals zugelassenen Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg und ohne zugelassenen Partikelfilter besitzen, müssen Sie ab 2017 den Partikelemissionszuschlag zahlen.
Wenn Ihr Fahrzeug über einen zugelassenen Partikelfilter verfügt
Wenn Ihr Fahrzeug mit einem zugelassenen werkseitig eingebauten oder nachgerüsteten Partikelfilter ausgestattet ist, Sie aber dennoch mit der Partikelemissionssteuer belastet werden, müssen Sie den Filter bei einer KFZ-Prüfstelle eintragen lassen.
Straßenbenutzungssteuer (Maut) für Lkw über 12 Tonnen
Erfahren Sie mehr über die Straßenbenutzungssteuer und sehen Sie sich die Sätze über die folgenden Links an.
- Straßenbenutzungssteuer (rechtliche Hinweise)
- Sätze der Straßenbenutzersteuer (Website des dänischen Steuerministeriums)
Ausgleichssteuer
Wenn Sie ein Fahrzeug haben, das mit Diesel oder Gas betrieben wird, müssen Sie die Ausgleichssteuer bezahlen.
Mit der Ausgleichssteuer wird der Steuerunterschied zwischen Benzin und Diesel ausgeglichen. Wenn die Steuer auf Benzin erhöht wird, wird auch die Ausgleichssteuer erhöht. Umgekehrt wird die Ausgleichssteuer gesenkt, wenn die Steuer auf Dieselkraftstoff erhöht wird.
Die aktuellen Sätze finden Sie auf der Seite Alt om bilbeskatning (Alles Wissenswerte über die Besteuerung von Kraftfahrzeugen) auf der Website des Steuerministeriums.
Der Eigentümer oder Benutzer zahlt die Steuer
Die Steuer wird beim Eigentümer des Fahrzeugs erhoben. Falls jedoch ein Benutzer eingetragen wurde, wird die Steuer hier erhoben. Beide sind für die Steuerzahlung verantwortlich.
Die Steuer wird je nach Art des Fahrzeugs für zwölf, sechs oder drei Monate gezahlt. Den Zeitraum können Sie nicht ändern.
Steuer zahlen
Wenn Sie die Überweisungsscheine empfangen haben, können Sie Folgendes tun:
- sich für Zahlungen per Lastschriftverfahren anmelden
- per Homebanking zahlen - bitte verwenden Sie die Zahlungs-ID auf dem Überweisungsschein
- als Unternehmen mit EAN-Nr. beantragen, die Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten. Dies beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde (køretøjsregister).Es ist nicht möglich, Motorgebühren von einem ausländischen Bankkonto zu bezahlen.
Zahlung von einem ausländischen Bankkonto
Wenn Sie die Steuer von einem ausländischen Bankkonto aus zahlen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Sie können uns über unser Kontaktformular schreiben
Bitte beachten Sie die Zahlungsfrist und dass eine Überschreitung der Frist Zinsen und Gebühren nach sich zieht.
Wenn Sie zu spät zahlen
Wenn Sie zu spät zahlen, berechnen wir tageweise Zinsen ab der angegebenen Zahlungsfrist. Sie können auch eine Mahnung erhalten. Die Mahngebühr beträgt 65 DKK.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle Zinsbeträge unabhängig von ihrer Höhe einzufordern – auch Kleinbeträge.
Wenn Sie nicht zahlen
Wenn wir Ihre Zahlung nicht innerhalb der auf der Mahnung angegeben Frist erhalten, können wir die Polizei dazu veranlassen, Ihre Nummernschilder zu konfiszieren. Wir benachrichtigen Sie, bevor wie diesen Schritt unternehmen.
Darüber hinaus können wir den schuldigen Betrag zur Beitreibung an das Dänische Vollstreckungsamt (Gældsstyrelsen) übersenden, ohne dass wir Sie darüber gesondert informieren. Das Vollstreckungsamt kann zusätzlich zum schuldigen Betrag weitere Gebühren erheben.
Steuerraten
Die Steuerraten, die jährlich reguliert werden, sind hier einsehbar: die aktuellen Raten (auf dänisch) bei skm.dk
Eigentümerwechsel oder Fahrzeugabmeldung
Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird oder den Eigentümer wechselt, zahlen Sie keine Steuern mehr.
Mehr über Zulassungsänderung und Eigentümerwechsel