Datenschutz
Die Dänische Zoll- und Steuerverwaltung (Skatteforvaltning) bewahrt Ihre personenbezogenen Daten sorgfältig auf, wenn wir Daten über Sie oder über Ihr Unternehmen verarbeiten.
Die Bestimmungen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gehen u.a. aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU und dem dänischen Datenschutzgesetz (Databeskyttelseslov) hervor. Darüber hinaus wird durch eine Reihe von Sondergesetzen geregelt, wie wir bestimmte personenbezogene Daten verarbeiten können.
Hier können Sie mehr darüber lesen, wie wir Ihre Daten verarbeiten, und welche Rechte Sie haben
Personenbezogene Daten sind Daten, die eine Person direkt oder indirekt identifizierbar machen - z.B. Namen, Adressen, Personennummern, familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse usw. Personenbezogene Daten können auch Informationen über Unternehmen bei Einmannbetrieben oder Aktionären einer Gesellschaft sein.
Als Verarbeitung personenbezogener Daten gelten alle Formen von Bearbeitung solcher Daten, typischerweise das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Übermittlung, die Verknüpfung oder das Löschen dieser Daten.
Die Zoll- und Steuerverwaltung verarbeitet personenbezogene Daten, die Sie uns selbst übermittelt haben, z.B. Daten, die Sie in Verbindung mit Ihrem Steuerbescheid angegeben haben. Wir können auch Daten über Sie verarbeiten, die wir von anderen Privatpersonen, Behörden oder Unternehmen erhalten haben, z.B. Lohn- und Gehaltsinformationen von Ihrem Arbeitgeber.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist Teil der behördlichen Aufgaben der Zoll- und Steuerverwaltung
Die Zoll- und Steuerverwaltung ist verantwortlich für die steuerlichen Belange von Privatpersonen und Unternehmen. Unsere Hauptaufgabe ist die Veranlagung und die Erhebung der verschiedenen Steuerarten wie Personen-, Unternehmens- und Körperschaftssteuer, Arbeitsmarkbeitrag, Immobilienwertsteuer, verschiedene Abgaben, Umsatzsteuer und Zölle. Darüber hinaus ist die Beitreibung von Schulden an die öffentliche Hand Aufgabe der Zoll- und Steuerverwaltung.
Innerhalb unserer alltäglichen Sachbearbeitung übermitteln wir oft personenbezogene Daten an andere öffentliche Behörden; unter bestimmten Umständen sind wir dazu verpflichtet. Wir können Daten beispielsweise an das Steuerbeschwerdeamt (Skatteankestyrelsen), die Polizei und Justiz sowie andere relevante Behörden weitergeben.
Die Zoll- und Steuerverwaltung übermittelt in bestimmten Situationen personenbezogene Daten an private Dritte, z.B. Gläubiger, sowie an ausländische Behörden.
Die Daten, die wir über Sie erheben und verarbeiten, werden in unseren IT-Systemen gespeichert und verarbeitet, etwa im Selbsteingabesystem TastSelv.
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, wenn wir sie nicht länger für die Ausübung unserer Arbeit benötigen. Der konkrete Zeitpunkt für die Löschung Ihrer Daten hängt davon ab, wie lange die Aufbewahrung Ihrer Daten für die Erfüllung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden, nötig ist.
Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben Sie eine Reihe von Rechten. Im Folgenden können Sie mehr über diese Rechte lesen. Wenn Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten, müssen Sie uns kontaktieren.
Recht auf Auskunft
Wir sind dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren, wenn wir Daten über Sie erheben und verarbeiten. Unter anderem sind Sie dazu berechtigt, über die Verarbeitungszwecke und die gesetzliche Grundlage informiert zu werden.
In bestimmten Situationen können wir von der Auskunftspflicht befreit sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie bereits informiert wurden, oder wenn andere private oder öffentliche Interessen überwiegen.
Recht auf Einsichtnahme
Prinzipiell haben Sie das Recht auf Einsichtnahme in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns. Das bedeutet, dass Sie dazu berechtigt sind, informiert zu werden, wenn wir Ihre Daten verarbeiten; außerdem müssen wir Sie über Speicherfristen informieren und darüber, an wen wir Ihre Daten weitergeben.
Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung
Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, haben Sie das Recht, von uns die Löschung dieser Daten noch vor Ablauf unserer gewöhnlichen Löschungsfrist zu verlangen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wurde die Verarbeitung eingeschränkt, dann dürfen wir Ihre Daten künftig nur noch eingeschränkt und mit Ihrer Einwilligung oder zum Schutz der Rechte einer anderen Person verarbeiten (Speicherung ausgenommen).
Recht auf Widerspruch
Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns Widerspruch einzulegen.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben auch das Recht darauf, dass diese Daten einem anderen Datenverantwortlichen ohne Behinderung übermittelt werden.
Die Zoll- und Steuerverwaltung ist die verantwortliche Behörde bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Das bedeutet, dass wir dafür verantwortlich sind, dass Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen und Gesetzen verarbeitet werden, auch wenn einige Ihrer Daten von externen Datenverarbeitern behandelt werden, z.B. IT-Lieferanten. Sie müssen uns daher kontaktieren, wenn Sie beispielsweise von Ihrem Recht auf Einsichtnahme oder Ihrem Recht auf Berichtigung von personenbezogenen Daten Gebrauch machen möchten.
Für das dänische Steuerministerium, die Zoll- und Steuerverwaltung, das Steuerbeschwerdeamt (Skatteankestyrelsen) und die Aufsichtsbehörde für Glücksspiel (Spillemyndigheden) gibt es einen Datenschutzbeauftragten (DPO). Der Datenschutzbeauftragte berät die Zoll- und Steuerverwaltung u.a. bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und stellt sicher, dass geltende Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Der Datenschutzbeauftragte ist ebenfalls Kontaktpunkt für Privatpersonen und Unternehmen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Sie können sich also an den Datenschutzbeauftragten wenden, wenn Sie Fragen zur Datenverarbeitung durch die Zoll- und Steuerverwaltung haben oder wenn Sie mehr über Ihre Rechte wissen möchten.
Kontaktinformationen des Datenschutzbeauftragten der Dänischen Zoll- und Steuerverwaltung
E-Mail: DPO@ufst.dk
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine gewöhnliche E-Mail senden, ist diese nicht verschlüsselt. Wenn Ihre E-Mail sensible personenbezogene Daten, CPR-Nummern, Daten über private Verhältnisse oder andere schützenswerte Daten enthält, sollten Sie diese verschlüsselt senden und nicht als gewöhnliche E-Mail.
Postanschrift:
Skatteforvaltningen
Udviklings- og Forenklingsstyrelsen
Persondatabeskyttelse
Osvald Helmuths Vej 4
2000 Frederiksberg
Bei der Dänischen Datenschutzbehörde (Datatilsynet) können Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns Beschwerde einreichen.
Die Datenschutzbehörde ist die zentrale unabhängige Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zuständig ist. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Datenschutzbehörde.