Ummeldung von Fahrzeugen
Der neue Eigentümer muss das Fahrzeug innerhalb von 4 Arbeitstagen um- oder abmelden. Andernfalls kann der Verkäufer das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) bitten, das Fahrzeug abzumelden.
Sie können ein Fahrzeug auf vier verschiedene Arten ummelden:
- Bei der Dänischen Zulassungsbehörde: 340,- DKK
- In der App Ummeldung (Ejerskifte): 340,- DKK (nur in Dänisch)
- Bei einem Kennzeichenanbieter (nur in Dänisch): 380,- DKK zzgl. Gebühr (geben Sie Ihre dänische PLZ ein, um den nächstgelegenen Anbieter zu finden)
- Bei einer der Zulassungsstellen des Dänischen Kraftfahrzeugamtes: 380,- DKK zzgl. 100,- DKK Bearbeitungsgebühr
Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde ummelden
Wenn Sie ein Fahrzeug verkauft haben, hat der Käufer vier Arbeitstage, das Fahrzeug umzumelden (Eigentümer-/Halterwechsel) oder abzumelden. Bis zur erfolgten Ummeldung müssen Sie als Verkäufer Steuern und Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug zahlen.
Kontrollieren Sie, ob das Fahrzeug abgemeldet wurde
- Loggen Sie sich in das Selbsteingabeverfahren TastSelv ein.
- Wählen Sie Motor und Motorregistret (Zulassungsbehörde).
- Wählen Sie Administration und anschließend Vis borger/virksomhedsoplysninger (Bürger/Unternehmensauskünfte anzeigen).
- Unter Aktuelle und Historiske køretøjer sehen Sie ihre aktuellen und früheren Fahrzeuge. Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wurde oder Sie nicht mehr als Eigentümer eingetragen sind, ist es unter Historiske zu sehen.
Der Käufer hat das Fahrzeug nicht um- oder abgemeldet
Falls der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet (Eigentümer-/Halterwechsel) oder innerhalb von vier Arbeitstagen abgemeldet hat, können Sie das Kraftfahrzeugamt bitten, es abzumelden - entweder, indem Sie uns eine E-Mail schreiben, oder indem Sie eine unserer Zulassungsstellen besuchen.
So schreiben Sie an das Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen), um ein Fahrzeug abzumelden:
- Loggen Sie sich in das Selbsteingabeverfahren TastSelv ein.
- Wählen Sie Kontakt - Send e-mail (E-Mail senden) - E-Mail/kontakt SKAT - klik her (hier klicken)
- Wählen Sie Køretøjer, Registrering og Nummerplader (Fahrzeuge, Zulassung und Kennzeichenschilder) und anschließend Køretøj solgt - ønskes afmeldt (Fahrzeug verkauft - soll abgemeldet werden)
- Schreiben Sie eine Mail, indem Sie unten am Bildschirm auf Klik her klicken
- Fügen Sie einen Kaufvertrag bei, aus dem Name und Adresse des Käufers sowie das Verkaufsdatum hervorgehen.
Ein Kaufvertrag muss folgendes enthalten:
- Verkaufsdatum
- Name des Verkäufers
- Name und Adresse des Käufers
- Evt. Geburtsdatum
- Evt. Führerscheinnummer
- Unterschriften
- Fahrgestellnummer, Fabrikat oder
- amtliches Kennzeichen
Melden Sie das Fahrzeug bei einer unserer Zulassungsstellen ab:
Besuchen Sie eine unserer Zulassungsstellen. Bringen Sie einen Kaufvertrag oder Auskünfte über den Namen und eventuell die Adresse des Käufers sowie das Verkaufsdatum mit.
Die Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem wir Ihren Antrag erhalten, jedoch frühestens vier Arbeitstagen nach dem Verkaufsdatum. Falls Sie keinen Kaufvertrag haben, läuft die Frist von vier Arbeitstagen ab dem Tag, an dem wir Ihren Antrag erhalten haben.
Die Bearbeitungsgebühr für das Abmelden eines Fahrzeugs beträgt 60,- DKK.
Als Käufer sind Sie dafür verantwortlich, Ihr neues Fahrzeug innerhalb von vier Arbeitstagen um- oder abzumelden.
Ummeldung bei der Zulassungsbehörde (nur Privatpersonen)
Wenn Sie als Privatperson neuer Eigentümer eines Fahrzeugs werden, können Sie das Fahrzeug im bei der Zulassungsbehörde ummelden. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs und Ihre MitID. Lkws, Traktoren, motorisierte Arbeitsmaschinen, Auflieger, Traktoranhänger und Anhängemaschinen können Sie hier jedoch nicht ummelden. Dazu müssen Sie sich an einen Kennzeichenhändler (Link in Dänisch - bitte dänische PLZ eingeben) oder eine Zulassungsstelle wenden.
Für die elektronische Ummeldung gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich in das Selbsteingabeverfahren TastSelv ein.
- Wählen Sie Motor und Motorregistret (Zulassungsbehörde).
- Wählen Sie Registrering (Anmelden) und Privat eje/brugerskifte (privater Eigentümer/Benutzerwechsel). Klicken Sie anschließend auf Start bruger-/ejerskifte (Eigentümer-/Benutzerwechsel starten).
- Geben Sie das amtliche Kennzeichen oder die Fahrgestellnummer ein.
- Geben Sie die Kontrollziffer oder den Code 1 oder 2 der Zulassungsbescheinigung ein, um das Fahrzeug „aufzuschließen“.
- Ordnen Sie dem Fahrzeug etwaige andere Benutzer oder Eigentümer, von denen Sie eine Vollmacht erhalten haben, zu.
- Wählen Sie die Versicherungsgesellschaft und wählen Sie Anmod om forsikring (Versicherung beantragen) (in seltenen Fällen müssen Sie die Nummer der Versicherungspolice eingeben).
- Wählen Sie Godkend registrering (Anmeldung bestätigen).
- Zahlen Sie.
- Wählen Sie Videre (Weiter) und drucken Sie die Quittung aus.
Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen eine neue Zulassungsbescheinigung mit der Post. Die Steuern und Abgaben, die fällig werden, werden vom Hauptbenutzer des Fahrzeugs erhoben.
Sie können die Ummeldung nach Ihrer Bestätigung nicht mehr rückgängig machen oder ändern. Haben Sie falsch getippt, müssen Sie für eine neue Ummeldung zahlen.
Vollmacht für das Hinzufügen eines Zweiteigentümers oder weiterer Halter
Falls Sie als neuer Haupteigentümer eine andere Person als Zweiteigentümer oder Haupt- oder Zweithalter anmelden möchten, muss die betreffende Person sich erst einloggen und Ihnen eine Vollmacht erteilen.
Vollmacht erteilen
Der neue Haupteigentümer oder neue Zweiteigentümer/Halter muss folgendes tun:
- In das Selbsteingabeverfahren TastSelv einloggen
- Motor und Motorregistret (Zulassungsbehörde) anklicken
- Registrering (Anmelden), Mine fuldmagter (meine Vollmachten) und anschließend Opret ny (neu erstellen) anklicken
- Amtliches Kennzeichen oder Fahrgestellnummer eingeben
- Auswählen, ob Sie Eigentümer oder Benutzer des Fahrzeugs sein werden und anschließend Opret (erstellen) anklicken
Die Vollmacht gilt nur für das spezifische Fahrzeug und nur 24 Stunden. Sie können sie unter Mine fuldmagter (Meine Vollmachten) wieder löschen.
Fahrzeug bei einem Kennzeichenhändler oder einer unserer Zulassungsstellen ummelden
Bringen Sie bitte folgendes mit:
- Zulassungsbescheinigung
- Auskünfte über eine Versicherungsgesellschaft (mit Homepage) oder eine Versicherungspolice
- ID-Nachweis mit Foto
- Vollmacht, falls Sie die Ummeldung für eine andere Person vornehmen
Sie zahlen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- DKK für die persönliche Bedienung bei einer unserer Zulassungsstellen. Kennzeichenhändler berechnen in der Regel ebenfalls eine Gebühr.
Bei den Zulassungsstellen können Sie mit Bargeld, der dänischen Debetkarte Dankort oder Kreditkarte zahlen.
Kennzeichenanbieter (Link auf dänische Seite - bitte dänische PLZ eingeben) oder Zulassungsstellen des Kraftfahrzeugamtes finden
Vollmacht, wenn Sie für eine andere Person erscheinen
Falls Sie nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sind, müssen Sie eine Vollmacht des Eigentümers mitbringen und einen Nachweis für Ihre Identität vorzeigen. Soll eine andere Person als Benutzer angemeldet werden, benötigen Sie ebenfalls eine Vollmacht des neuen Benutzers.
Die Vollmacht muss folgendes enthalten:
- Name und Personenkennziffer (CPR-Nr.) der erscheinenden Person
- Name und Personenkennziffer desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat
- Wofür die Vollmacht erteilt wurde
- Datum und Unterschrift
Bei Behindertenfahrzeugen, Taxis und anderen Sonderfahrzeugen, die teilweise oder ganz von der Zulassungssteuer befreit sind, kann die Ummeldung nur bei einer Zulassungsstelle der Finanzbehörde SKAT erfolgen (motorcenter).
Sie können sich als Eigentümer und Benutzer von Mopeds und unter bestimmten Umständen als Eigentümer von z. B. Bussen für Rollstuhlbenutzer anmelden, Sie dürfen jedoch nicht als Benutzer von anderen Fahrzeugen als Mopeds angemeldet sein.
Sie können Ihr Fahrzeug bei einem Kennzeichenanbieter (Link auf dänische Seite - bitte dänische PLZ eingeben) oder einer Zulassungsstelle des Kraftfahrzeugamtes ummelden.
Das Fahrzeug muss in folgenden Fällen einer Hauptuntersuchung unterzogen werden:
- Bei einem Eigentümerwechsel, falls nicht regelmäßig eine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde
- Falls das Fahrzeug über ein Jahr lang abgemeldet war
- Falls das Fahrzeug im Ausland zugelassen war
- Falls die Termine für die Hauptuntersuchungen nicht eingehalten wurden
Finden Sie Kennzeichenanbieter (Link auf dänische Seite - bitte dänische PLZ eingeben) oder eine Zulassungsstelle des Kraftfahrzeugamtes
Änderungen müssen bei einem Kennzeichenhändler oder einer Zulassungsstelle von SKAT (motorcenter) genehmigt werden. Muss Ihr Fahrzeug wegen der Änderungen zur Hauptuntersuchung, genehmigt die Prüfstelle die Änderungen.
Änderungen, die einer Genehmigung bedürfen
- Montage einer Anhängerkupplung. Die Montage einer Anhängerkupplung an einem gewöhnlichen PKW erfordert normalerweise keine Untersuchung, wenn die Erstzulassung des PKW weniger als acht Jahre zurückliegt.
- Änderungen am Motor, der Lenkung oder den Bremsen.
- Das Gewicht des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand oder das Eigengewicht ändert sich um mehr als 50 kg.
- Sonstige Änderungen der technischen Daten.
- Änderung der Fahrzeugnutzung z. B. bei Vermietung.
Änderungen genehmigen lassen
Lassen Sie die Änderungen bei einem Kennzeichenhändler oder einer Zulassungsstelle des Kraftfahrzeugamts (motorekspedition) in das Fahrzeugregister eintragen. Bringen Sie dazu die neueste Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs mit.
Wurde eine Anhängerkupplung montiert, müssen Sie das Formular „Erklæring om montering af tilkoblingsanordning“ (Erklärung über die Montage einer Anhängevorrichtung) mitbringen.
Kennzeichenhändler (in Dänisch - bitte PLZ eingeben) oder Zulassungsstelle des Kraftfahrzeugamts (motorekspedition) finden
In folgenden Fällen müssen Änderungen von einer Prüfstelle genehmigt werden. Die Prüfstelle trägt die Änderung im Fahrzeugregister ein.
- Montage einer Anhängerkupplung (wenn die Erstzulassung des PKW mehr als acht Jahre zurückliegt).
- Änderungen an der Lenkung, den Bremsen, dem Motor oder an tragenden Komponenten.
- Das Gewicht des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand oder das Eigengewicht ändert sich um mehr als 50 kg.
- Sonstige Änderungen der eingetragenen technischen Daten.
Das Fahrzeug muss ebenfalls zur Hauptuntersuchung, wenn eine Änderung des Antriebs von Benzin auf Diesel oder des Fahrzeuggewichts erfolgt.
In den untenstehenden Fällen muss die Änderung von einer Prüfstelle genehmigt werden. Die Prüfstelle trägt die Änderung im Fahrzeugregister ein.
Das Fahrzeug muss untersucht werden, wenn es für die folgenden Anwendungen geändert wird:
- Taxibetrieb einschl. Limousinenbetrieb
- Krankentransport
- Rettungsbetrieb
Als Bürger in Dänemark können Sie mit der App Ejerskifte (Eigentümerwechsel) den Eigentümer von Fahrzeugen in Privatbesitz wie Pkw, Motorräder, Mopeds, Anhänger und Wohnwagen ändern. Es gibt nur nur eine dänische Version der App.
Sie können die App nicht verwenden, um den Eigentümer von Fahrzeugen zu ändern, die im Kraftfahrzeugregister als Lieferwagen (varebiler) eingetragen sind, auch nicht wenn diese Kraftfahrzeuge für den privaten Gütertransport (godstransport privat) zugelassen sind.
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen die App herunterladen und sich jeweils mit der eigenen MitID anmelden. Danach können sie den Eigentümerwechsel des Fahrzeugs durchführen, sodass der Käufer als neuer Eigentümer im Kraftfahrzeugregister eingetragen wird. Die Ummeldung eines Fahrzeugs kostet 340 DKK.
So verwenden Sie die App
Die Ummeldung eines Fahrzeugs dauert nur ein paar Minuten.
- Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen die App Ejerskifte bei Google Play oder im App Store herunterladen.
- Der Verkäufer meldet sich mit seiner eigenen MitID an, wählt das Fahrzeug aus, das er an den Käufer verkaufen möchte, und erstellt einen Code für den Käufer.
- Der Käufer meldet sich mit seiner eigenen MitID an, gibt den Code ein, den der Verkäufer erstellt hat, wählt eine Versicherung und zahlt eine Gebühr von 340 DKK für den Eigentümerwechsel.
Der Eigentümerwechsel ist dann abgeschlossen, und sowohl der Käufer als auch der Verkäufer erhalten eine Quittung in der App.
Bitte beachten Sie, dass es in der App nicht möglich ist, eine andere Person als Sie selbst als Hauptnutzer des Fahrzeugs anzugeben. Es ist auch nicht möglich, sekundäre Nutzer oder sekundäre Eigentümer hinzuzufügen. Diese Daten können im Kraftfahrzeugregister gegen eine Gebühr von 340 DKK geändert oder hinzugefügt werden.
Verwendung von Daten und Cookies
Der Zweck der App Ejerskifte besteht darin, Ihnen das bestmögliche Benutzererlebnis und den bestmöglichen Service zu bieten. Um dies zu erreichen, setzen wir ein Minimum an Cookies ein und protokollieren so wenig Daten wie möglich. Diese Daten werden verwendet, um Statistiken zu erstellen, die Lösung zu personalisieren und unseren Service weiterzuentwickeln.
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Die App funktioniert mit Android und iPhone
Die App Ejerskifte ist vorgesehen zur Verwendung auf:
- Android-Smartphones mit Android-Version 8 und höher
- iPhone-Smartphones mit iOS 15 und höher.
Sollte das Betriebssystem Ihres Smartphones älter als die genannten Betriebssysteme sein, können Sie das Betriebssystem Ihres Smartphones aktualisieren und die App danach herunterladen. Wenn Sie jedoch ein etwas älteres Smartphone haben, können Sie Ihr Betriebssystem möglicherweise nicht aktualisieren.