Zulassungssteuer
Die Zulassungssteuer zahlen Sie bei der Erstanmeldung eines Autos oder Motorrads.
Wenn Sie ein Auto oder Motorrad aus einem Land außerhalb Dänemarks importieren, müssen Sie ebenfalls Zulassungssteuer zahlen.
Wenn Sie ein neues Auto oder Motorrad in Dänemark kaufen, kümmert sich in der Regel der Händler um die Zulassungssteuer und die Kennzeichenschilder.
Für alle Autos und Motorräder wird die Zulassungssteuer auf der Grundlage des Steuerwertes, d.h. des Wertes inkl. Mehrwertsteuer, aber exkl. Zulassungssteuer, berechnet. In der nachstehenden Tabelle sind die jeweils gültigen Beträge und Prozentsätze für 2022 angeführt.
Fahrzeug |
Zulassungssteuer |
Personenkraftwagen |
|
Motorrad |
|
Lieferwagen und Lastkraftwagen (bis zu 4.000 kg) |
Ausnahme: Bei offenen Liefer- und Lastkraftwagen (Pick-ups und Ladewagen) und Kastenwagen ohne Seitenfenster links hinter dem Fahrersitz, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.000 kg haben, kann die Steuer jedoch maximal 47.000 DKK betragen. |
Lieferwagen und Lastkraftwagen (über 4.000 kg) |
In der Regel ist keine Zulassungssteuer zu entrichten. |
Bus |
0 DKK von den ersten 12.100 DKK des Steuerwertes und 60 % des restlichen Steuerwertes. |
Emissionsfreie Fahrzeuge (Elektroautos usw.) |
Ein emissionsfreies Fahrzeug kann entweder ein emissionsfreies Auto (Autos, die 0 Gramm CO2 pro km ausstoßen, typischerweise Elektroautos) oder ein Elektro- oder Brennstoffzellenmotorrad sein. Bei Elektroautos wird ein steuerlicher Abzug vom Steuerwert von 1.300 DKK pro kWh der für den Antrieb verwendeten Batteriekapazität (jedoch maximal 45 kWh) gewährt. Der Abzug wird jährlich abgeschrieben und beläuft sich auf 500 DKK im Jahr 2024 Ab 2025 entfällt der Abzug. Bei emissionsfreien Fahrzeugen wird die Steuer zuerst gemäß der allgemeinen Vorschriften für Personenkraftwagen, Motorräder, Lieferwagen und Busse berechnet. Wenn das Fahrzeug vor 2026 zugelassen wird, sind jedoch nur 40 % der berechneten Steuer zu zahlen. Danach wird die Steuer schrittweise eingeführt, bis sie im Jahr 2035 vollständig eingeführt ist. Darüber hinaus werden in der berechneten Steuer für emissionsfreie Fahrzeuge besondere Freibeträge gewährt. Bei emissionsfreien Personenkraftwagen, die vor 2023 zugelassen werden, wird bei der Zulassungssteuer ein Freibetrag von 162.500 DKK (vom 1. Januar 2024 bis 31. Januar 2024), 165.500 DKK (vom 1. Februar 2024 bis 31. Dezember 2024) und DKK 165,000 (2025) gewährt. Für emissionsfreie Lieferwagen wird bei Zulassung im Jahr 2024 ein Freibetrag von 76.250 DKK (vom 1. Januar 2024 bis 31. Januar 2024), 77.500 DKK (vom 1. Februar 2024 bis 31. Dezember 2024) und 77,500 DKK (2025) gewährt. Der steuerliche Abzug bei Elektro- und Brennstoffzellen-Motorrädern, die 2024 zugelassen werden, 102.750 DKK (vom 1. Januar 2024 bis 31. Januar 2024), 104.00 DKK (vom 1. Februar 2024 bis 31. Dezember 2024) und 104,000 DKK (2025) beträgt. Die Höhe der Abzüge wird jährlich um bestimmte Beträge abgeschrieben. |
Emissionsarme Fahrzeuge (üblicherweise Plug-in-Hybridautos) |
Ein emissionsarmes Fahrzeug ist ein Auto, das mehr als 0, aber weniger als 50 g CO2 pro Kilometer ausstößt. Motorräder fallen nicht unter diese Vorschriften. Bei emissionsarmen Fahrzeugen wird ein steuerlicher Abzug auf den Steuerwert von 500 DKK pro kWh der für den Antrieb verwendeten Batteriekapazität (jedoch maximal 45 kWh) gewährt. Der Abzug wird jährlich abgeschrieben und beläuft sich im Jahr 2024 um 500 DKK. Ab 2025 entfällt der Abzug. Bei emissionsarmen Fahrzeugen wird die Steuer zuerst gemäß der allgemeinen Vorschriften für Personenkraftwagen, Motorräder, Lieferwagen und Busse berechnet. Von der berechneten Steuer werden jedoch nur 60 % fällig, wenn das Fahrzeug vor 2024 zugelassen wird, und 65 % bei Zulassung im Jahr 2025. Anschließend wird die Steuer bis 2030 um drei Prozentpunkte pro Jahr schrittweise eingeführt, danach um vier Prozentpunkte pro Jahr bis zur vollständigen Einführung im Jahr 2035. Bei emissionsarmen Fahrzeugen, die 2024 zugelassen werden, wird bei der Zulassungssteuer ein Freibetrag von 46.250 DKK und 45,000 DKK (2025) gewährt. Die Höhe dieses Abzuges wird anhand bestimmter Beträge jährlich abgeschrieben. |
Wohnmobile |
Die Zulassungssteuer wird nach den für Personenkraftwagen geltenden Vorschriften berechnet:
Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 2 Tonnen, die mit Schlafplätzen für mindestens 2 Personen ausgestattet sind, sind die Ausgaben zur Einrichtung des Wohnbereichs nicht in der Bemessungsgrundlage enthalten. Die Zulassungssteuer muss mindestens 45 % des Fahrzeugwertes über 12.100 DKK betragen, einschließlich der Kosten für die Einrichtung des Wohnbereichs, jedoch ohne Zulassungssteuer. |
Zulassungssteuer auf Gebrauchtwagen
Die Steuer für Gebrauchtwagen, Motorräder und Lieferwagen wird grundsätzlich genauso berechnet wie bei neuen Fahrzeugen. Der Steuerwert und die Abzüge und Zuschläge usw. werden um den Prozentsatz reduziert, um den sich der Wert des Fahrzeugs einschl. Steuer geändert hat (der Wertverlust des Fahrzeugs), verglichen mit einem entsprechenden Neufahrzeug.
Der Steuerwert von Gebrauchtwagen wird auf der Grundlage des Handelspreises in Dänemark, d.h. des Marktpreises, ermittelt. Der Steuerwert von Neuwagen wird auf Grundlage des Neupreises ermittelt. Dies entspricht dem regulären Preis des Autos, wenn es in Dänemark verkauft wird.
Weitere Informationen für den Import von Fahrzeugen
Besonderheiten bei Lieferwagen, die zwischen dem 3. Juni 1998 und dem 24. April 2007 erstmalig zugelassen wurden
Wenn Sie einen Lieferwagen importieren, der zwischen dem 3. Juni 1998 und dem 24. April 2007 erstmalig zugelassen wurde, und das Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 2.000 kg oder weniger bei einer Prüfstelle genehmigt werden kann, müssen Sie wählen, ob Sie 50 % oder 95 % der Zulassungssteuer bezahlen möchten.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, 95 % der Zulassungssteuer zu zahlen, werden Ihre laufende Steuerzahlungen für die private Nutzung des Fahrzeuges niedriger. Wenn Sie eine Zulassungssteuer von 50 % zahlen, werden Ihre laufende Steuerzahlungen für die private Nutzung des Fahrzeuges höher.
Wenn Sie beim Fahrzeugregister eine Bewertung anfordern, müssen Sie den gewünschten Satz (50 % oder 95 %) im Kommentarfeld eintragen. Die Sätze für die Kraftfahrzeugsteuer, die Ausgleichsabgabe sowie die Steuer auf die private Nutzung (skatteministeriet.dk).
Die Zulassungssteuer können Sie via Online-Überweisung, in Ihrer Bankfiliale oder bei einer unserer Zulassungsstellen (motorekspedition) zahlen. Die Zahlungsinformationen sind im Bescheid enthalten.
Für Personenkraftwagen wird bei der Zulassungssteuer ein Zuschlag auf Grundlage dessen berechnet, wie viel Gramm CO2 das Fahrzeug pro Kilometer ausstößt.
- 0-113 Gramm CO2 = 270 DKK (2024) pro Gramm CO2
0-109 Gramm CO2 = 280 DKK (2025) per Gramm of CO2 - 113-145 Gramm CO2 = 539 DKK (2024) pro Gramm CO2
109-139 Gramm CO2 = 560 DKK (2025) per Gramm of CO2 - > 145 Gramm CO2 = 1.024 DKK pro Gramm CO2
> 139 Gramm CO2 = 1.064 DKK (2025) per Gramm of CO2
Bei Liefer- und Lastkraftwagen sowie Wohnwagen wird der Zuschlag für CO2-Emissionen mit der niedrigsten Rate von 270 DKK (2024) und 280 DKK (2025) pro Gramm CO2 berechnet, unabhängig davon, wie viel das Fahrzeug ausstößt.
Bei Personenkraftwagen wird ein Freibetrag von der Zulassungssteuer (nach dem Zuschlag für CO2-Emissionen) von 23.400 DKK (2024) und 24.300 DKK (2025) gewährt. Bei Lieferwagen beträgt der Freibetrag 32.300 DKK (2024) und 33.600 DKK (2025) gewährt. Der Freibetrag kann nicht zur Folge haben, dass sich eine negative Zulassungssteuer ergibt.
Für manche Fahrzeugtypen wird eine niedrigere Zulassungssteuer erhoben, andere sind vollständig von der Zulassungssteuer befreit. In den meisten Fällen müssen Sie sich an das dänische Kraftfahrzeugamt wenden, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann.
Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Senden Sie eine E-Mail an motorekspedition@motorst.dk. Geben Sie in der Betreffzeile Klausul ein.
- Fügen Sie das Formular für den Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung (21.022) bei (Anmeldelse om afgiftsfritagelse eller afgiftsnedsættelse). (Taxi oder Funkmietwagen: Fügen Sie das Formular Anmeldung - Taxidienste oder Krankentransporte (21.015) (Anmeldelse - Taxikørsel eller sygetransport) und z.B. eine Taxigenehmigung oder einen anderen Beleg für die Steuerbefreiung bei).
- Fügen Sie eventuell ergänzende Unterlagen bei.
- Sie erhalten im Laufe von etwa zwei Werktagen eine E-Mail vom dänischen Kraftfahrzeugamt mit einer Kopie der Quittung.
Von der Gemeinde finanzierte Fahrzeuge (Paragraf 401 - Kommunale Darlehensklausel)
Senden Sie eine E-Mail mit den für die Zulassung eines Fahrzeugs mit kommunaler Darlehensklausel. Bitte fügen Sie die gleichen Unterlagen bei, die Sie bei persönlichem Erscheinen mitbringen müssen.
- Senden Sie eine E-Mail andie Nummerplader@motorst.dk. Schreiben Sie Registrering af invalidekøretøj (Anmeldung eines Behindertenfahrzeugs) in die Betreffzeile
- Sobald das Fahrzeug zugelassen worden ist, senden wir eine E-Mail mit einer Kopie der Quittung an die Person, die das Fahrzeug zur Zulassung angemeldet hat.
- Die Quittung wird zusammen mit den Kennzeichenschildern gesendet.
Steuerbefreite Fahrzeuge (rechtliche Hinweise - nur in Dânisch)
Busseund Wohnwagen, Krankentransportfahrzeuge, Taxis und Limousinen (rechtliche Hinweise - nur auf Dânisch)
Ein Wohnwagen, das zum Beherbergen und Bewohnen konstruiert wurde, hat eine niedrigere Zulassungssteuer als herkömmliche Personenkraftwagen.
Für diese Wohnwagen gelten besondere Vorschriften. Mehr zu den Vorschriften zur Einrichtung und Verwendung von Wohnwagen (nur auf Dânisch).
Fahrzeuge, die älter als 35 Jahre sind, sind im dänischen Zulassungssteuergesetz als Oldtimer definiert.
Die Zulassungssteuer wird gemäß den allgemeinen Vorschriften für Gebrauchtfahrzeuge berechnet (siehe oben aufgeführte Sätze für Zulassungssteuer). Die Steuer darf jedoch nicht mehr betragen als eine Steuer, die auf Grundlage von 75 % (40 % bei Motorrädern) des Neupreises in Dänemark, einschließlich Mehrwertsteuer, aber ohne Zulassungssteuer.
Kraftfahrzeugsteuer
Bei Oldtimern ist nur 25 % der im dänischen Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgegebenen Sätze für die Kraftfahrzeugsteuer, die Ausgleichsabgabe und den Zuschlag für die private Nutzung zu entrichten.
Überprüfung durch Prüfstelle
Oldtimer müssen nur alle 8 Jahre zur regelmäßigen Überprüfung durch eine staatlich zugelassene Kfz-Prüfstelle, dürfen dann aber nur gelegentlich genutzt werden. Allerdings kann der Zeitraum beim ersten Mal, nachdem das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen wurde, kürzer sein.
Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden (z. B. für Busverkehr, Gefahrguttransporte, Notfalltransporte oder Mietwagen ohne Fahrer), können nicht als Oldtimer zugelassen werden.
Zuvor exportierte Fahrzeuge
Wenn Sie einen Oldtimer einführen, der zuvor gegen Bezahlung der Ausfuhrerstattung ausgeführt wurde, wird die Steuer auf die Ausfuhrerstattung ohne Ermäßigung der Steuer festgesetzt.