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Antrag auf Erlaubnis zum Privatgebrauch eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark

Formular-Nr.

21.059 DE

Über das Formular

Dieses Formular wird für den Antrag auf Erlaubnis zum Privatgebrauch eines mit ausländischem Kfz-Kennzeichen zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark verwendet. Typisch ist dies der Fall, wenn Sie sich während eines Studienaufenthalts oder während einer kurzfristigen Anstellung vorübergehend in Dänemark aufhalten.

Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) einzusenden.

Per Post:

Motorstyrelsen
Nykøbingvej 76
Bygning 45
4990 Sakskøbing

Elektronisch:
1. Loggen Sie sich in das Selbsteingabeverfahren TastSelv ein
2. Wählen Sie Kontakt
3. Wählen Sie Skriv til os (Schreiben Sie uns)
4. Wählen Sie Bil og motor (Fahrzeug und Motor)
5. Wählen Sie Import/Eksport (Import/Export)
6. Wählen Sie Biler fra udlandet (Fahrzeuge aus dem Ausland)

Dem Formular sind folgende Nachweise beizulegen:

  • Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
  • Ein Nachweis über Zweck und Dauer des Aufenthalts in Dänemark (z.B. Arbeitsvertrag)
  • Eine Quittung über die Zahlung von 400,- DKK

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 400,- DKK.

Sie können die Gebühr per Online-Banking zahlen. Verwenden Sie den Kartentyp +73 und die Konto-Nr. 86984156 für Zahlungen innerhalb Dänemarks. Für Zahlungen aus dem Ausland verwenden Sie bitte folgende IBAN-Nr. und SWIFT-Code:

IBAN: DK77 0216 4069 1320 49
SWIFT: DABADKK

Geben Sie bei der Zahlung Folgendes als Mitteilung an den Empfänger an:

- CPR-Nr. des Antragstellers
- Name des Antragstellers
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
- Evt. Aktenzeichen, wenn vorhanden 

Doppelter Wohnsitz
Wenn Ihr Wohnsitz sowohl in als auch außerhalb von Dänemark liegt, muss geklärt werden, welcher Wohnsitz Ihr primärer Wohnsitz ist - also der Wohnsitz, zu dem Sie die stärkste Bindung haben. Dies ist der Staat, in dem Sie als beheimatet gelten.

Bei einer solchen Klärung wird teils die berufliche Bindung zugrunde gelegt und teils die private. Wichtig ist außerdem die Dauer Ihres Aufenthalts an den verschiedenen Orten. Ist die Bindung zu Dänemark stärker, dann gehen die Behörden davon aus, dass Ihr primärer Wohnsitz in Dänemark liegt. In diesem Fall dürfen Sie kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Dänemark führen. 

Personen mit Wohnsitz in Dänemark
Eine Person mit Wohnsitz in Dänemark darf in der Regel kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Dänemark führen.

Eine Genehmigung für private Fahrten kann Personen erteilt werden, die in Dänemark ihren Wohnsitz haben, aber an allen Werktagen außerhalb Dänemarks arbeiten. An Urlaubstagen oder freien Tagen gilt diese Genehmigung allein für die Fahrt von einem Grenzübergang zum Wohnsitz in Dänemark und wieder zurück. Das Fahrzeug darf nicht für andere Fahrten in Dänemark genutzt werden. 

Eine Person aus dem Ausland, die ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegt, kann ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug die ersten 30 Tage nach Einreise nutzen; danach muss das Fahrzeug entweder in Dänemark zugelassen oder nach außerhalb von Dänemark verbracht oder ganz abgemeldet werden - es sei denn, das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) genehmigt eine weitere Nutzung des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Dänemark. 

Personen mit Wohnsitz im Ausland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 185 Tagen nach Dänemark verlegen, dürfen Sie ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug während Ihres Aufenthalts in Dänemark nutzen. Der Nachweis für die Dauer des Aufenthalts ist stets im Fahrzeug mitzuführen (z. B. Kopie eines Arbeitsvertrags). In einem solchen Fall müssen Sie keine Fahrgenehmigung beantragen.

Übersteigt die Dauer Ihres Aufenthalts 185 Tage, müssen Sie das Fahrzeug prinzipiell in Dänemark anmelden (und die entsprechende Zulassungssteuer entrichten) oder wieder außer Landes verbringen.

Übersteigt die Dauer Ihres Aufenthalts 185 Tage, benötigen Sie eine Genehmigung des Dänischen Kraftfahrzeugamts (Motorstyrelsen) dafür, dass Sie das im Ausland zugelassene Fahrzeug auch über diesen Zeitraum hinaus nutzen dürfen. 

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Hinweis

HINWEIS: Speichern Sie das Formular vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer ab. Ansonsten werden Ihre Einträge womöglich nicht gespeichert.